Ramadan 2018

Antibiotika, Antidiabetika und Schilddrüsenhormone im Fastenmonat

Stuttgart - 16.05.2018, 17:00 Uhr

Zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang fasten gläubige Muslime während des Ramadan, auch Arzneimittel. Foto: El Paparazzo / stock.adobe.com)

Zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang fasten gläubige Muslime während des Ramadan, auch Arzneimittel. Foto: El Paparazzo / stock.adobe.com)


Keine Nahrung, kein Sex und keine Arzneimittel: Während des Ramadan, der heute startet,  verzichten gläubige Muslime ab der Pubertät von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang auf diese alltäglichen Dinge. Auch Trinken und Rauchen sind verboten. Manche Patienten benötigen regelmäßig Arzneimittel – nicht nur nachts: Was können Apotheker Diabetikern raten oder Patienten mit Diuretika, Antibiotika oder Levothyroxin?

Gläubige Muslime begehen jedes Jahr für vier Wochen eine bestimmte Art der Enthaltsamkeit: Sie verzichten während des Ramadan für vier Wochen auf Nahrung, Getränke, Rauchen, Alkohol und Geschlechtsverkehr – nicht für 24 Stunden täglich, doch aber von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang. Ramadanfasten ist wie das Glaubensbekenntnis, dem fünfmal täglichen Gebet, der Pilgerreise nach Mekka und der Almosengabe eine der fünf tragenden Säulen des Islam. Ab der Pubertät halten sich religiöse Muslime an das Ritual – doch es gibt Ausnahmen: Schwangere, stillende oder menstruierende Frauen sowie Kranke sind zum Beispiel vom Ramadan „befreit“, müssen jedoch die versäumten Tage, so möglich, nachholen.

Nicht alle Arzneimittel sind jedoch während des Tageslichts verboten. So brechen Patienten mit Dosieraerosolen und Pulverinhalatoren, wie sie zur Asthma- oder COPD-Therapie eingesetzt werden, die Ramadangesetze nicht.

Augentropfen ja, Nasentropfen nein

Auch Salben und Augentropfen sind zulässig, ebenso wie Pflaster. Hingegen verboten sind Nasentropfen und Zäpfchen.

Nichtsdestotrotz möchten manche Muslime dennoch während des Ramadan mitfasten – was die Arzneimitteltherapie teilweise vor Herausforderungen stellen kann. Ist es durchaus möglich, bei leichten Kopfschmerzen einfach einmal auf Ibuprofen und Co. zu verzichten, sieht es bei kontinuierlicher Arzneimittelgabe weitaus problematischer aus. Was sollen Diabetiker beachten? Wann sollen Levothyroxinpatienten ihre Schilddrüsenpräparate einnehmen und was gilt für Diabetiker?

Arzneimittel im Ramadan

Antibiotika

Lässt es die Erregersensibilität zu, können mehrmals täglich zu applizierende Antibiotika auf einmal täglich einzunehmende Wirkstoffe umgestellt werden. Azithromycin beispielsweise oder Levofloxacin – so keine Kontraindikationen bestehen.

Schilddrüsenpräparate 

Patienten, die auf Levothyroxin angewiesen sind, sollten ihr Schilddrüsenhormone einfach früher nehmen – bevor die Sonne aufgeht.

Diuretika

Fastende Muslime verzichten auch auf Flüssigkeitsaufnahme während des Tages, bei diuretischen Arzneimitteln besteht so die Gefahr, dass die Patienten dehydrieren. Hier sollte über eine Dosisreduktion des Diuretikums nachgedacht werden.

Antidiabetika 

Besonders kritisch ist die Therapie eines Diabetes während des Ramadan. Für Diabetiker können darüber hinaus die ungewohnten Essenszeiten zum Problem werden. Tagsüber darf keine Nahrung aufgenommen werden, im Sommer ist das sehr lang. Nach Sonnenuntergang beginnt das Fastenbrechen, Iftar – oft ein festliches, sehr reichhaltiges Mahl. Das Frühstück, Suhur, muss vor Sonnenaufgang eingenommen werden. 

Die Diabetes-Therapie muss entsprechend angepasst werden. Außerdem sollen Diabetiker möglichst früh, also gleich nach Sonnenuntergang, mit dem Iftar beginnen, die Suhur-Mahlzeit so spät wie möglich einnehmen (am besten komplexe Kohlenhydrate, um Hypoglykämien vorzubeugen) und während der Nacht ausreichend trinken. Auch den Verlockungen süßer und sehr fetter Speisen sollten Menschen mit Diabetes weitestgehend widerstehen.

Besonders wichtig ist es, den Blutzucker während des Fastenmonats engmaschiger als sonst zu kontrollieren. Die Patienten müssen außerdem auf Symptome von Hypo- oder Hyperglykämie achten. Und für den Notfall: Immer Traubenzucker dabeihaben! Denn ist die Gesundheit in Gefahr, ist es erlaubt, das Fasten zu brechen.

Antiepileptika 

Generell zählen Epilepsien zu den Erkrankungen, bei denen therapeutisch ungern etwas variiert wird, so der Patient gut eingestellt und anfallsfrei ist. Lässt sich der Patient allerdings nicht pharmazeutisch überzeugen, seine mehrmals täglich anzuwendenden Antikonvulsiva während des Ramadan zuverlässig einzunehmen, muss die bestmögliche Lösung gefunden werden. Es besteht die Gefahr, dass der Patient sonst einfach gar keine Arzneimittel einnimmt. Die Literatur empfiehlt bei diesen Patienten, zu überlegen, ob beispielsweise dreimal tägliche Gaben von Phenytoin mit einer höheren Einmalgabe zu ersetzen sind - das ist fraglos nicht optimal, der Nutzen muss hier sorgfältig gegen das Risiko abgewogen werden.

Zum Ende des Ramadan: das Zuckerfest

Dieses Jahr endet der Fastenmonat am 14. Juni. Das Ende des Ramadans wird mit einem großen, dreitägigen Fastenbrechen (arabisch „Idul Fitr“ oder Türkisch „Ramazan Bayramı“) gefeiert, auch bekannt als Zuckerfest („Şeker Bayramı"). In den islamischen Ländern sind diese Festtage in der Regel Feiertage. In einigen deutschen Bundesländern können sich muslimische Schüler für den ersten Tag des Zuckerfests vom Unterricht befreien lassen.  

Auch laden vielerorts muslimische Gemeinden – oder auch Familien ihre Nachbar­n – ein, das Zuckerfest gemeinsam mit ihnen zu feiern.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Ramadan ja, aber ...

von Alfons Neumann am 17.05.2018 um 3:27 Uhr

doch irgendwie "neu", daß man sich für die m.E.n. sog. "preissensitive" und eher bei DoMo bestellende Klientel plötzlich derartig Gedanken macht. Vor Ort wurde und wird meist nur zur Anwendung nachgefragt (oder werden Medis vorab ohne Rezept abgefordert) - egal ob es dann dauert, Ramadan hin oder her ...
Allgemein ist das Problem: Das Wesentliche der von den Apotheken geleisteten öffentlichen Daseinsvorsorge, die nun mal nicht zum Schnäppchenpreis zu haben ist und an deren Gesetze sich alle halten müssen ! Der Zusammenhang wird sowohl bei diesen Kunden, vor allem auch von den "Geiz-ist-Geil"--Krankenkassen und der Politik sowieso ausgeblendet -so wie wir uns rechtfertigen bzw. mittlerweile als (KraKa-)Sklaven und/oder Krösus beschimpfen lassen müssen.
Leider auch das Problem: Unsere sog. "Standesvertretung" spießt derartige Verwerfungen nicht auf, sondern schweigt fein still - und das seit Jahren alles tot ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ramadan?

von Heiko Barz am 16.05.2018 um 20:14 Uhr

Die möglichen Folgeerkrankungen dürfen wir dann mit unseren Sozialleistungen wieder klaglos übernehmen, unglaublich diese Auswüchse!

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