Vergleich der Ergänzungsvereinbarungen

So funktioniert das Entlassmanagement bei Primär- und Ersatzkassen

Süsel - 22.05.2018, 15:30 Uhr

Die neuen Regeln zur Bearbeitung der Entlassrezepte unterscheiden sich bei Primär- und Ersatzkassen leicht. (Foto: DAZ / Sket)

Die neuen Regeln zur Bearbeitung der Entlassrezepte unterscheiden sich bei Primär- und Ersatzkassen leicht. (Foto: DAZ / Sket)


Regeln zur Packungsgröße

Für die abzugebende Packungsgröße gelten gemäß dem Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins die Grundregeln, dass N1-Packungen oder kleinere Packungen und keine größeren als die verordneten Mengen abgegeben werden. Davon abweichend wird auf die Fallkonstellationen hingewiesen, die bereits zu den ergänzenden Vereinbarungen mit den Ersatzkassen dargestellt wurden.

Allerdings wird dabei eine Ausnahme erwähnt: Wenn keine N1-Packung im Handel ist, stellt die Abgabe der nächstgrößeren Packung gemäß vdek-Vertrag keinen Retaxationsgrund dar. Dann muss der Abgabegrund auf dem Rezept vermerkt werden. Außerdem muss das Sonderkennzeichen 06460731 aufgetragen werden. Im Rahmenvertrag gibt es für diesen Fall jedoch keine Angabe, heißt es im Rundschreiben aus Hamburg.

Weiter wird erklärt: Für Rezepturen und sonstige Produkte gemäß § 31 SGB V gilt eine Abgabegrenze für die Reichdauer von sieben Tagen. Wenn diese Grenze erkennbar überschritten wird, kann die Apotheke ohne Rücksprache bis zur Abgabegrenze versorgen. Bei den Ersatzkassen ist für Rezepturen die ärztlich verordnete Menge maßgebend. Abschließend wird im Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins daran erinnert, dass alle Ergänzungen oder Änderungen der Apotheke stets abzuzeichnen sind.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Entlassmanagement

von gerd reitler am 29.05.2018 um 14:08 Uhr

wie kann ein DAV einen solchen Irrsinn mit sich machen lassen?
Ich dachte er vertritt unsere Interessen,
Stattdessen Zeitaufwand 1 Stunde für 7,-€ Ertrag.
Meine Handwerker bekommen aktuell 60,-€ /Stunde Gesellenlohn.
Wir sind Apotheker und machen es unter dem Mindestlohn!

Statt unsere Interessen zu vertreten schwingt sich der DAV zu Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen auf.

Das ist keine Standesvertretung!

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Schmerzmittel N1

von T. La Roche am 23.05.2018 um 9:54 Uhr

Nochmal:
Wen ein Patient keine COX-Hemmer bekommen soll, warum auch immer welche Schmerzmittel stehen zur Verfügung?
Novaminsulfon 10 Stück oder Tramadol 10 Stück für 3 manchmal 4 Tage sind in der Regel zu knapp.
Bleibt Tilidin 20 Stück.
Der Unterschied zwischen N1 und N2 sind 1-2 Euro!
Wie praxisfern sind diese starren Regeln!
Selbst wenn der Arzt rechnen kann und daher eine N2 verordnet, darf ich diese nicht abgeben?!
Zu den völlig absurden Prüf- und Abgabespielregeln kann ich mich den Kommentaren nur anschließen.

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bürokratischer Irrsinn

von Karl Friedrich Müller am 22.05.2018 um 16:33 Uhr

es ist schon so normal geworden, viele und vielfältige Formvorschriften zu erlassen, dass keiner mehr darüber nachdenkt, ob die überhaupt erfüllbar sind und SINVOLL.

Was änderte es, ob eine "75" oder "4" und die beliebten Aufkleber oder sonst ein Quark auf dem Rezept stehen für den Patienten??? Er will VERSORGT werden, gleich und nicht erst, wenn ich den 3 seitigen Schrieb herausgeholt habe, Posten für Posten verglichen und abgehakt habe--- wie soll das in einem Notdienst gehen - allein und vielen Kunden????
So ein Rezept kann dann nur noch privat abgerechnet werden!

Ich fasse es nicht mehr, was man mit uns treibt und was wir uns gefallen lassen!

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WEG mit dem SCHWACHSINN

von Karl Friedrich Müller am 22.05.2018 um 16:01 Uhr

Ihr habt alle einen kompletten Schuss weg.
So viele Regeln, Vorschriften - wir sind für die Patienten da!
Irgendeine Vorschrift wird garantiert übersehen. das bedeutet, die Apotheke soll den Patienten aus eignen Mitteln versorgen und die KK haben alle Möglichkeiten, die Rezepte nicht zu bezahlen.

Dieser formale Quatsch muss abgeschafft werden! Risiko tragen für Andere, nein danke!
Auch für normale Kassenrezepte muss Retax aus formalen Gründen ENDLICH verboten werden. Sie stellt nur eine Bereicherungsmasche und einen legalen Betrug der KK dar, die sich mit fadenscheinigen Gründen um die Bezahlung drücken.

Wenn Retax, dann beim VERURSACHER!

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