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Medizinalhanf-Fortbildung
„Cannabisblüten sind Schmerzmittel für den Einzelfall“
Abstand von der Pein
Schäfer gab auf der gemeinsamen Apotheker- und Ärztefortbildung einen Einblick, wie Cannabis im Gehirn wirkt. Bildgebende Verfahren zeigen, dass sich THC im somatososensorischer Cortex und in der Amygdala anreichert. Der somatososensorische Cortex übermittelt, wo der Schmerz liegt. In der Amygdala entsteht die schmerzbedingte Missempfindung.
Weiteren Untersuchungen zufolge überwiegen bei der THC-Wirkung die Amygdala-Effekte. Cannabis kann offenbar Chronikern helfen, innerlich Abstand von den negativen Schmerzgefühlen zu nehmen, was auch als dissoziativer Effekt beschrieben wird.
Kein Schmerzmittel für die Masse
Sowohl in der Schmerztherapie als auch bei den übrigen Anwendungsgebieten bevorzugen die Experten Ude und Schäfer, standardisierte Cannabis-Arzneimitteln einzusetzen, weil sich deren Wirksamkeit besser vorhersagen ließe. Hierfür stünden bereits das Oromukosalspray Sativex®, das synthetische Canemes®, das Importarzneimittel Marinol® (Dronabinolkapseln) sowie standardisierte Dronabinol-Rezepturen zur Verfügung.
Für einzelne Patienten, bei denen bewährte Therapien versagen, können die Blüten jedoch spürbare Linderung verschaffen, erklärte Schäfer. In Studien könne zudem nicht erfasst werden, wie unterschiedlich Menschen auf die Cannabistherapie ansprechen. Der Schmerzexperte empfiehlt, zunächst einen kurzfristigen Therapieversuch zu starten, um herauszufinden, ob der Patient ein „Cannabis-Responder“ ist.
Cannabis sei im Vergleich zu Opioiden relativ gut verträglich, die zentralnervösen Nebenwirkungen seien jedoch nicht zu unterschätzen. Cannabis-naive Patienten brächen deshalb häufig ihre Behandlung ab. „Cannabisblüten sind keine Schmerzmittel für die breite Masse, sondern für den Einzelfall“, verdeutlichte der Schmerzexperte.
Apotheker „können“ Medizinalhanf
Für Apotheker bringt die Blütentherapie einen erheblichen Arbeits- und Dokumentationsaufwand mit sich, warf Ude ein. „Die öffentliche Apotheke ist aber sehr gut in der Lage, die Qualitätsanforderungen zu erfüllen“, betonte der Pharmazeut.
Ude legte den anwesenden Ärzten nahe, sich bei der Verordnung von Cannabis-Rezepturen auf NRF-Vorschriften zu beziehen, weil diese praxistauglich seien. Die Kollegen ermahnte er, sich bei der Abfüllung der Blüten an die Arzneimittelpreisverordnung zu halten und keine „Happy Hour“ anzubieten. Die Grenzen zwischen medizinischem Einsatz und der Freizeitanwendung dürften nicht verwischen.
2 Kommentare
Enoutage Effekte
von M.Thole am 13.07.2018 um 3:02 Uhr
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Datenlage
von Mops am 25.05.2018 um 8:17 Uhr
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