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Kleine Anfrage im Bundestag
FDP kritisiert Umgang der Bundesregierung mit DSGVO in Kleinbetrieben
FDP: Warum brauchen Kleinbetriebe einen Datenschutzbeauftragten?
Interessant ist auch, dass die Liberalen der Meinung sind,
dass der Gesetzgeber mit seinen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz sogar über die Verpflichtungen der DSGVO hinausgegangen ist. Konkret geht es um die in § 38 BDSG geregelte Bestellung des
Datenschutzbeauftragten, der nötig ist, sobald zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Regelung treibt auch viele Apotheker um.
Die FDP schreibt dazu: Da praktisch jeder Arbeitnehmer heute mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut ist (z. B. Kundendaten oder Beschäftigtendaten), bedeutet dies faktisch, dass nahezu jeder Betrieb mit zehn Arbeitnehmern einen Datenschutzbeauftragten stellen muss.“ Aus Sicht der Liberalen ist das aber der falsche Ansatz: „Die Anzahl der Beschäftigten hat jedoch nichts mit dem Risiko der Datenverarbeitung zu tun und ist daher schon früher als sachfremd kritisiert worden.“
In ihren Fragen an die Regierung will die FDP-Fraktion daher wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat, um die Wirtschaft bei der Umstellung auf die DSGVO zu unterstützen. Auch welche finanziellen Mittel dafür aufgewendet wurden, will die FDP wissen. Für Apotheker ist diese Frage interessant: „Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die deutsche Wirtschaft – vor allem klein- und mittelständische Unternehmen – gut auf die Anwendbarkeit der DSGVO vorbereitet sind?“
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