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Kleine Anfrage im Bundestag
FDP kritisiert Umgang der Bundesregierung mit DSGVO in Kleinbetrieben
Seit dem 25. Mai gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz. Die Apotheker tappen an vielen Stellen noch im Dunkeln und sind sich bei der Umsetzung der neuen Datenschutzregeln unsicher. Die FDP-Bundestagsfraktion sieht das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen DSGVO kritisch: Die Liberalen hinterfragen, warum gerade die Kleinbetriebe nicht mehr Hilfe bei der Umsetzung bekommen haben und kritisieren insbesondere die Vorgaben zum Datenschutzbeauftragten.
Seit dem 25. Mai gelten nun die neuen, umfangreichen Datenschutz-Regeln, die sich durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergeben. Die Regelungen betreffen nicht nur die großen „Datenkraken“ wie Amazon, Google, Facebook und Co. Kleine Unternehmen und Mittelständler sind ebenfalls gefordert – dazu gehören auch die Apotheken. Dass viele Pharmazeuten noch nicht wissen, ob und welche Maßnahmen sie treffen müssen, zeigte die DAZ.online-Fragenaktion in den vergangenen Wochen: Die Pharmazeuten sendeten zahlreiche Fragen ein, etwa zur Bestellung des Datenschutzbeauftragten oder zur Nutzung von WhatsApp, die dann von Rechtsexperten beantwortet wurden.
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Nun hat sich auch die FDP-Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung mit der DSGVO und ihrer Umsetzung in Kleinbetrieben beschäftigt. Im Vorwort des Papiers stellen die Liberalen fest, dass mit der DSGVO ein „neues Kapitel in der Geschichte des Datenschutzes“ begonnen habe. Auch aus unternehmerischer Sicht sei die Verordnung nicht zu unterschätzen. Denn: „Schließlich sieht die DSGVO im Vergleich zur bisherigen Rechtslage drastisch erhöhte Sanktionen vor (bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes)“, heißt es in der Anfrage.
Die Liberalen zitieren ferner eine Umfrage des Verbands der Internetwirtschaft eco, nach der sich im April 2018 lediglich 13 Prozent aller befragten Unternehmen auf die DSGVO rechtlich gut vorbereitet sahen. Und so kommt die FDP-Bundestagsfraktion zum Kern ihres Anliegens: „Dies wirft die Frage auf, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat, um die deutsche Wirtschaft auf die DSGVO vorzubereiten, zumal die Unruhe in der deutschen Wirtschaft nicht zur Akzeptanz der Bedeutung des Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger sowie eine demokratische Gesellschaft beitragen dürfte.“
FDP: Warum brauchen Kleinbetriebe einen Datenschutzbeauftragten?
Interessant ist auch, dass die Liberalen der Meinung sind,
dass der Gesetzgeber mit seinen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz sogar über die Verpflichtungen der DSGVO hinausgegangen ist. Konkret geht es um die in § 38 BDSG geregelte Bestellung des
Datenschutzbeauftragten, der nötig ist, sobald zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Regelung treibt auch viele Apotheker um.
Die FDP schreibt dazu: Da praktisch jeder Arbeitnehmer heute mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut ist (z. B. Kundendaten oder Beschäftigtendaten), bedeutet dies faktisch, dass nahezu jeder Betrieb mit zehn Arbeitnehmern einen Datenschutzbeauftragten stellen muss.“ Aus Sicht der Liberalen ist das aber der falsche Ansatz: „Die Anzahl der Beschäftigten hat jedoch nichts mit dem Risiko der Datenverarbeitung zu tun und ist daher schon früher als sachfremd kritisiert worden.“
In ihren Fragen an die Regierung will die FDP-Fraktion daher wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat, um die Wirtschaft bei der Umstellung auf die DSGVO zu unterstützen. Auch welche finanziellen Mittel dafür aufgewendet wurden, will die FDP wissen. Für Apotheker ist diese Frage interessant: „Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die deutsche Wirtschaft – vor allem klein- und mittelständische Unternehmen – gut auf die Anwendbarkeit der DSGVO vorbereitet sind?“
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