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Bottroper Zyto-Skandal
Ermittlungen wegen neuer Küchenaustattung für Pharmareferenten
Die Verteidigung hatte im Verfahren um womöglich unterdosierte Krebsmittel einen früheren Hexal-Referenten befragt – dieser bestritt Schwarzmarktverkäufe, die den Apotheker entlastet hätten. Womöglich liefen jedoch andere krumme Geschäfte: Wie DAZ.online erfuhr, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Bestechung. Offenbar erhielt der von Hexal gefeuerte Referent eine Küchenausstattung. Welche Gegenleistung es womöglich gab, ist noch unklar.
Um Differenzen in der Menge an eingekaufter und verkaufter Zytostatika-Menge zu erklären, hatte die Verteidigung des angeklagten Apothekers Peter S. mögliche Schwarzmarkteinkäufe ins Spiel gebracht: Der Hexal-Referent Wilfried H. habe zu deutlich unter Marktpreisen liegenden Konditionen Wirkstoffe aus dem Kofferraum heraus verkauft, erklärte sie. Zur Aufklärung des Sachverhalts hatte das Landgereicht Essen im Februar den Mitte 50-Jährigen als Zeugen geladen, der S. seit gut sechs Jahren kennt. Anders als von den Verteidigern erhofft, trug seine Aussage nicht zur Entlastung des Apothekers bei.
Unterdosierte Zytostatika
Bottroper Zyto-Skandal
Der Referent hatte den Apotheker vor Gericht als „Schlüsselkunden“
bezeichnet, der ein „extrem interessierter“ Apotheker gewesen sei, was Marktentwicklungen
betrifft. Den Vorwurf von Schwarzeinkäufen bestritt H. „Es ist in der Form gar
nicht möglich, diese Warenflüsse so zu bedienen“, sagte er – auch seien die Einkaufskonditionen
so gut gewesen, dass es sich gar nicht gelohnt hätte. „Für den Preis stellt
sich keiner ins Parkhaus“, sagte der Referent angesichts von Erklärungen, er
habe S. an solchen Orten Zytostatika verkauft. Auch sei die nötige Menge
utopisch gewesen. „Das ist ein Volumen, das kriegen sie nicht einmal in einen LKW
rein“, erklärte H. Ein Nebenklagevertreter bezeichnet es daraufhin als
„ziemlich krude Idee“ der Verteidigung, den Zeugen zu laden.
Doch auf die Frage eines Verteidigers, ob er Vorteile von S. erhalten habe, reagierte H. mit einer Aussageverweigerung – um sich nicht selbst zu belasten. Im Anschluss an seine Vernehmung erklärte die Verteidigung, S. habe ihm Geldgeschenke gemacht – und Möbel im Wert von mehr als 7.000 Euro bestellt. Damit bescherten sie H. eine fristlose Kündigung durch Hexal, und auch ihrem Mandanten neue staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.
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