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Bottroper Zyto-Skandal
Ermittlungen wegen neuer Küchenaustattung für Pharmareferenten
Vorprüfung ergab ausreichend Verdachtsmomente
Nach längeren Untersuchungen hat die Staatsanwaltschaft Essen inzwischen ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Apotheker Peter S. und H. eingeleitet, erklärte die Sprecherin gegenüber DAZ.online. Es dreht sich um den Verdacht von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Strafgesetzbuch. Demnach ist es verboten, Angestellten ohne Einwilligung ihres Unternehmens Gegenleistungen anzubieten, um beim Bezug von Waren bevorzugt zu werden. Es droht eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft – auch für Angestellte, die Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
„Es geht dabei um den Erhalt einer Küchenausstattung“, erläutert die Sprecherin der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe – das Verfahren sei vor einigen Wochen eingeleitet worden. Unklar ist, was der Apotheker sich von den möglichen Geschenken an den Referenten erhofft hat. „Die ‚Gegenleistung‘ oder ‚erhoffte Gegenleistung‘ ist Gegenstand der Ermittlungen“, sagt die Pressesprecherin.
Für die Verteidigung könnte der Fall zu einem Bumerang werden, denn Anhaltspunkte für Schwarzmarkgeschäfte sieht die Staatsanwaltschaft offenbar nicht. „Ich darf ausdrücklich darauf hinweisen, dass es dabei NICHT um sogenannte ‚Schwarzverkäufe‘ von Medikamenten geht“, betont die Pressesprecherin.
Hexal wollte sich zu den Vorgängen um ihren früheren Mitarbeiter nicht äußern – ein Sprecher ließ auch die Frage unbeantwortet, ob gegen die fristlose Kündigung arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet wurden. Rechtsanwälte von S. und H. waren zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
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