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Prozess gegen Apotheker Peter S.
Gutachterin bemängelt Dokumentation der Zyto-Analysen
Im Prozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. moniert eine Sachverständige mögliche Fehler in Analysen von staatlichen Untersuchungsbehörden. Die Verteidigung beantragte am gestrigen Montag, den Prozess um drei Wochen auszusetzen: Sie will sich besser auf die Befragung eines psychiatrischen Sachverständigen vorbereiten, der die Schuldfähigkeit von S. geprüft hat.
Im Prozess beim Landgericht Essen geht es in Sachen des Skandals um womöglich unterdosierte Krebsmittel weiterhin insbesondere um zwei Fragen: Wie zuverlässig sind Analysen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Landeszentrums Gesundheit (LZG) in Nordrhein-Westfalen, mittels derer teils starke Unterdosierungen festgestellt wurden. Und: Inwiefern ist der Zyto-Apotheker Peter S. schuldfähig? Am gestrigen Verhandlungstag wurde beides zum Thema.
Unterdosierte Zytostatika
Bottroper Zyto-Skandal
Geladen hatte das Gericht erneut eine Mitarbeiterin des Pharmakologen
und Doping-Experten Fritz Sörgel, der in einem Gutachten insbesondere die
Dokumentation von Wirkstoff-Analysen kritisiert hatte. LZG und PEI hatten in
vielen bei einer Razzia sichergestellten Proben teils erhebliche
Unterdosierungen festgestellt. Doch laut Sörgel und seiner Mitarbeiterin
Martina K., die Sörgels Labor leitet, haben sich die Behörden zu viele Fehler
erlaubt. Geladen waren auch LZG-Laborleiter Christoph Luchte sowie der Bereichsleiter
Arzneimittel Matthias Heuermann.
Wie gut waren die Analysen der Zubereitungen?
Wie schon bei einer früheren Befragung kritisierte K. unter anderem nicht nachvollziehbare Korrekturen, wie das Recherchenetzwerk Correctiv berichtet: Änderungen seien nicht immer mit Initialen und Datum vermerkt, teils sei die ursprüngliche Information nicht mehr lesbar. Auch bemängelte sie nicht gekennzeichnete Kopien – oder dass Schulungsunterlagen und Qualifikationsnachweise bei zwei PEI-Mitarbeitern erst nachträglich ausgestellt wurden.
Einige Kritikpunkte in Sachen des LZG wurden noch im Gerichtssaal entkräftet. K. bemängelte, dass ein Protokoll des Probentransports in unterschiedlichen Farben ausgefüllt ist – Luchte erklärte, er habe es mit zwei verschiedenen Kugelschreibern ausgefüllt. Zu einer Eintragung, für die es laut K. es keine Rohdaten gebe, zeigte der LZG-Mitarbeiter am Richtertisch, wo sich der entsprechende Eintrag befindet.
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