- DAZ.online
- News
- Recht
- Gutachterin bemängelt ...
Prozess gegen Apotheker Peter S.
Gutachterin bemängelt Dokumentation der Zyto-Analysen
„Kein Vertrauen in das durchgeführte System“
K. zog dennoch die Ergebnisse in Zweifel – auch da Geräte zur Analyse verwendet wurden, für die eine Funktionsprüfung ausstand. Heuermann erklärte er habe Mitarbeiter mündlich hierzu angewiesen, doch K. reichte dies nicht. „Was nicht dokumentiert ist, wurde nicht gemacht“, erklärte sie laut „Correctiv“. Die LZG-Mitarbeiter gestanden zwar Fehler ein, doch argumentierten sie, dass diese keine Auswirkungen auf die Untersuchungsergebnisse hätten. In Bezug auf die Dokumentation des PEI sagte K., sie habe „kein Vertrauen in das durchgeführte System“. Sie verneinte jedoch die Frage der Verteidigung, ob sie Hinweise darauf habe, dass Dokumente nach Anklageerhebung verändert wurden.
Für den morgigen Mittwoch ist die Vorstellung des psychiatrischen Gutachters zur Schuldfähigkeit von Peter S. geplant. Aufgrund einer Kopfverletzung vor gut zehn Jahren hatte die Verteidigung in Frage gestellt, ob der Apotheker sich der Folgen möglicher Taten bewusst ist. Hierzu hatte der Sachverständige Boris Schiffer mehrere Mitarbeiter und Freunde vor Gericht befragt, ob sie Verhaltensänderungen festgestellt hätten – doch abgesehen von Kopfschmerzen und Einschränkungen im Geruchs- und Geschmackssinn gab es wenige Indizien hierfür.
Offenbar ist das Gutachten nicht im Sinne der Verteidigung ausgefallen: Sie beantragte, die Verhandlung für drei Wochen zu unterbrechen, damit sie sich auf die Befragung des Sachverständiges zum Gutachten vorbereiten kann. Die Nebenklagevertreter sowie der Staatsanwalt lehnten den Antrag ab. Der Vorsitzende Richter Johannes Hidding will bis Mittwoch über den Antrag entscheiden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.