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Arzneimitteltherapiesicherheit
Apothekerinnen führen Aufnahmegespräche im Krankenhaus
Positives Feedback: Sicherheit für alle Beteiligten
„Wir haben extra eine Liste mit Fragen, die wir allen Patienten stellen“, erläutert Steinkopf die Vorgehensweise. Wichtig sei außerdem, den Patienten zu erklären, dass sie im Krankenhaus aufgrund anderer Lieferverträge mit den Krankenkassen eventuell nicht mehr ihre Medikamente vom vertrauten Anbieter erhalten könnten. „Dann hat die Tablette plötzlich eine andere Farbe oder Form. Das kann man den Patienten dann erklären“, freut sich die Apothekerin über die direkten Gesprächsmöglichkeiten. Für die Patienten seien diese Gespräche eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme. Auch eine Optimierung der Einnahmezeiten der Arzneimittel könne durch die Erfassung im KIS besser durchgeführt werden.
Im Rahmen dieser Gespräche wird nicht nur die Medikation erfasst und weitergeleitet, es werden gleichzeitig auch mögliche Allergien abgefragt und ein Wechselwirkungscheck durchgeführt. „Auffälligkeiten tragen wir dann ins KIS ein. Jeder Arzt, jede Station kann unsere Eintragungen lesen“, so Steinkopf. Die dafür vorgesehen Felder im KIS seien extra rot gekennzeichnet und so nicht zu übersehen. Bisher hätten sie nur positives Feedback erhalten – insbesondere von Pflegekräften und Patienten. In der Pflege würde besonders die gute Leserlichkeit der Einträge begrüßt, welches auch zu mehr Sicherheit beitrage. Auch die Rückmeldung der Ärzte sei positiv. Insbesondere die Erfassung möglicher Wechselwirkungen mit gleichzeitigen Empfehlungen von pharmazeutischer Seite, sei ein Mehr an Sicherheit und gleichzeitig eine Arbeitserleichterung für die Ärzte.
Entlassmanagement wird erleichtert
Ein wichtiger Punkt, so Steinkopf, sei auch die erleichterte Situation bei der Entlassung der Patienten. Der Arzt könne unkompliziert auf die Ausgangssituation zugreifen und die Klinikmedikation auf die Hausmedikation umstellen. „Wir werden so auch dem gerecht, was im Entlassmanagement gefordert ist“, erläutert sie. Die Entlassbriefe seien auf diese Weise einfach erstellbar und könnten dann dem Patienten zur Weitergabe an den Hausarzt ausgehändigt werden. Dies sei eine große Erleichterung für die Klinikärzte, so Steinkopf.
Der Hintergrund: Der Übergang vom klinischen in den stationären Bereich soll durch ein gesetzlich vorgeschriebenes Entlassmanagement gewährleistet werden. Krankenhäuser sind nach § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, ein Entlassmanagement durchzuführen und damit zu einem sicheren und reibungslosen Übergang in die Anschlussversorgung beizutragen. Der Rahmenvertrag Entlassmanagement ist seit 1. Oktober 2017 für die Krankenhäuser verbindlich.
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