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BMG-Antwort auf Linken-Anfrage
Ministerium rät bei Cannabis-Engpässen zum „Apotheken-Hopping“
BMG: Einfach die Apotheke wechseln
Aus Sicht der Bundesregierung stellen die Lieferengpässe kein großes Problem dar. So seien seit Sommer 2017 keine Lieferschwierigkeiten bekannt, nachdem die Importmengen zuvor angehoben worden waren. Sollte ein Patient dennoch Schwierigkeiten haben, seine Cannabistherapie aus der Apotheke zu bekommen, empfiehlt das BMG, sich an eine andere Apotheke zu wenden.
Ob ein Cannabispatient mit dieser Strategie Erfolg haben wird, ist fraglich. Die Lieferengpässe bei den Blüten sind sorten- und nicht apothekenspezifisch. Und dem Vernehmen nach bestellen nur wenige Apotheken größere Mengen Cannabisblüten auf Vorrat. Außerdem scheinen die Lieferschwierigkeiten auch über den vom BMG genannten Zeitraum hinaus bestanden zu haben, wie einige Apotheker berichten. Die Importfirmen führen zum Teil lange Wartelisten.
Movassat, auf dessen Initiative die kleine Anfrage der Linken zurückgeht, gibt sich mit dem Lösungsvorschlag der Regierung nicht zufrieden „Die Bundesregierung verschließt die Augen vor den Lieferengpässen. Besonders frech ist es, wenn die Bundesregierung nun Cannabispatienten rät, sich einfach an eine andere Apotheke zu wenden, wenn bestimmte Medizinal-Cannabisblüten nicht vorrätig seien.“
Von Hanfblüten auf Fertigarzneimittel umsteigen?
Das Bundegesundheitsministerium hat noch eine weitere Idee, was Cannabispatienten im Falle von Lieferschwierigkeiten tun könnten. Und zwar schreibt Weiss: „Zudem besteht die medizinisch-therapeutische Möglichkeit, dass Ärztinnen und Ärzte alternative Rezepturarzneimittel oder Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis verschreiben. In Betracht kommen Dronabinol, das bei der Rezepturzubereitung auch in verschiedenen Stärken mit Cannabidiol gemischt werden kann, Cannabisextrakte als Rezepturarzneimittel sowie Sativex® und Canemes®.“
Auch hier ist unklar, ob Cannabispatienten zeitnah von der Strategie profitieren, die das BfArM hier vorschlägt. Denn einerseits unterscheiden sich Hanfblüten und die genannten Cannabisarzneimittel in ihrer Wirkung. Daher ist medizinisch nicht gewährleistet, ob der Patient nach dem Wechsel weiterhin von der Behandlung profitiert.
Zum anderen differenzieren auch die Krankenkassen bei den Cannabistherapien. So muss jeder GKV-Versicherte, bevor er mit der Behandlung beginnt, einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Und der behandelnde Arzt muss in den Antragsformularen genau angeben, welche Form der Cannabistherapie der Patient bekommen soll, es handelt sich folglich eine spezifische Genehmigung der Kasse.
„Wenn die Probleme so einfach lösbar wären, würde es nicht unzählige Beschwerden geben. Es wirkt so, als ob es der Bundesregierung nicht besonders wichtig ist, die Versorgungslage zu verbessern“, kommentiert Movassat.
3 Kommentare
GERMAN PATIENT ROUNDTABLE
von Philip J Cenedella GERMAN PATIENT ROUNDTABLE am 25.06.2018 um 13:57 Uhr
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Notlage der Patienten
von Greenleaf am 16.06.2018 um 9:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Notlage der Patienten
von Dr. Arnulf Diesel am 16.06.2018 um 12:47 Uhr
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