Zyto-Prozess

Gericht sieht Zweitmarkt für Zyto-Apotheker

Essen - 19.06.2018, 16:30 Uhr

Das Landgericht Essen ist sich sicher, dass es für Zyto-Apotheker eine Art Zweitmarkt gibt. (Foto: hfd)

Das Landgericht Essen ist sich sicher, dass es für Zyto-Apotheker eine Art Zweitmarkt gibt. (Foto: hfd)


Das Verfahren um den Bottroper Apotheker Peter S. geht in die Schlussphase. Knapp 20 weitere Beweisanträge lehnte das Landgericht Essen ab, es will nun bald die Plädoyers hören. Doch am heutigen Dienstag entschied das Gericht, einen weiteren Gutachter zur Schuldfähigkeit von S. zu befragen. Sicher ist sich die Strafkammer inzwischen darüber, dass es offenbar eine Art Zweitmarkt für Zytostatika-Apotheker gibt.

Am inzwischen 38. Verhandlungstag des Prozesses um mutmaßlich unterdosierte Krebsmittel gab das Landgericht Essen dem Antrag der Verteidigung statt, den Psychiater Pedro Faustmann zu befragen. Laut der Einschätzung des von der Verteidigung beauftragten Gutachters gab es offenbar vor gut zehn Jahren in Folge einer schweren Hirnverletzung eine Persönlichkeitsveränderung bei Zyto-Apotheker Peter S., die womöglich mit einer verminderten Schuldfähigkeit einhergeht. Auch eine Kindheitsfreundin und spätere Scheidungsanwältin von S. unterbreitete dem Gericht per Fax, sie habe Auffälligkeiten festgestellt: Er habe sich vollkommen verworren verhalten und sei emotional verschlossen gewesen.

Nachdem der vom Gericht bestellte Psychologe Boris Schiffer vor Gericht ausgesagt hat, S. habe offenbar bei psychologischen Tests geschummelt und sei voll schuldfähig, will die Verteidigung nun Widersprüche zwischen den Gutachten vorbringen, berichtet das Recherchenetzwerk „Correctiv“. Auch die Nebenklage schloss sich dem Antrag, Faustmann zu hören, teilweise an – um ein revisionssicheres Urteil zu erhalten. Mehrere Nebenklagevertreter forderten außerdem, alle Arbeitsunterlagen der Sachverständigen in den Prozess einzuführen. Faustmann soll am kommenden Montag gehört werden.

Einem Ablehnungsantrag der Verteidigung für den Gutachter Schiffer folgte das Gericht nicht. Dies gilt auch für eine Vielzahl weiterer Anträge: Beschlagnahmte Proben will die Strafkammer nicht erneut testen lassen, entschied sie am Montag – und mehr als 20 Presseberichte nicht vorlesen lassen, aus denen sich laut Verteidigung eine mediale Vorverurteilung ergeben soll, da die Schuld als sicher hingestellt worden sei. Das Gericht glaubt der Verteidigung zwar, dass S. am Tag vor seiner Verhaftung bei einer Ärztin war, will diese aber nicht als Zeugin laden. Die Verteidigung argumentierte, dass S. die beschlagnahmten und laut amtlichen Untersuchungen unterdosierten Zytostatika gar nicht habe herstellen können – doch dauerte der Arzttermin offenbar nur eine Stunde.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Gericht sieht Zweitmarkt für Zyto-Apotheker

von Apotom am 09.07.2018 um 12:24 Uhr

Schluss mit dem europäischen Versandhandel !
Keine Freizügigkeit des Warenverkehrs für Arzneimittel !
Das Gericht ist zu belastenden wie entlastenden Ermittlungen verpflichtet.
Hat denn das Gericht Ermittlungen über Lieferanten aus Parkhäusern (z.B. Häuser, in denen Arzneimittel geparkt sind = Arzneimittelläger) außerhalb Deutschlands in Europa angestellt? Wie sicher ist der Bezug von Arzneimitteln aus Europa, kann ihr Weg auch bei gerichtlichen Ermittlungen nachvollzogen werden? Hierzu hätte ich in den Verhandlungen und in der Erläuterung zum Urteil gerne mehr gehört.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.