Rezepturgipfel 2018

Wie Hüttenkäse und Tapetenkleister - Inkompatible Rezepturen und ihre Rettung

Hamburg - 20.06.2018, 13:30 Uhr

Dr.
Andreas Ziegler, Apotheker und Wissenschaftsjournalist, startete den diesjährigen Rezepturgipfel mit seinem Vortrag. (Foto: Hugger / DAZ)

Dr. Andreas Ziegler, Apotheker und Wissenschaftsjournalist, startete den diesjährigen Rezepturgipfel mit seinem Vortrag. (Foto: Hugger / DAZ)


Sind Verfärbungen immer Anzeichen für eine Instabilität?

Kommt es bei Rezepturen zu Verfärbungen, wie beispielsweise bei Clioquinol 2,0 g in Zinkoxid-Schüttelmixtur ad 100,0 g, ist die therapeutische Bedeutung zunächst unklar. In diesem Fall hatte sich bereits kurz nach der Herstellung konzentrationsabhängig eine gelbliche Verfärbung eingestellt.

In einer Untersuchung im Zentrallabor (ZL) wurde festgestellt, dass der Clioquinol-Gehalt bereits nach wenigen Tagen drastisch gemindert war. Die therapeutische Relevanz von Verfärbungen, so Ziegler, sei nicht immer klar, jedoch oft ein Indiz für die Abnahme des Wirkstoffgehalts. Hier sei immer von einer Instabilität auszugehen, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Abhilfe schafft hier der Wechsel auf eine Titandioxid-Schüttelmixtur, die keine Verfärbung zeigt. Titandioxid ist im Gegensatz zu Zinkoxid jedoch nicht antimikrobiell wirksam weshalb die Rezeptur mit einer Aufbrauchfrist von 1 Woche abgegeben werden muss.

Die Lösung vieler Inkompatibilitätsprobleme ist der Austausch der Grundlage. Worauf man beim Austausch achten muss, erläuterte Dr. Andreas S. Ziegler anhand zahlreicher Beispiele von „Mozzarella“ bis zu „Mousse au Chocolat mit Krokant“, zwischen Photoinstabilitäten, Löslichkeitsproblemen und vielem mehr.

Dürfen inkompatible Grundlagen ausgetauscht werden?

Aber darf eine inkompatible Grundlage getauscht werden? Hier verwies Ziegler auf §7 Abs. 1 ApBetrO unter dessen Voraussetzungen die geänderte Rezeptur im juristischen Sinne nach wie vor der Verordnung des Arztes entspricht. Außerdem gab der Referent den Hinweis, die Zubereitung mit der geänderten Zusammensetzung zu taxieren und auch einen Hinweis auf Implausibilität der Ausgangsrezeptur und die daraus resultierende Abweichung auf das Rezept aufzubringen um eine Retaxation seitens der GKV zu vermeiden.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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