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Nachlese zum Apothekertag
DAT-Anträge weitgehend ergebnislos
Seit dem Deutschen Apothekertag sind rund neun Monate vergangen, aber es gibt kaum greifbare Ergebnisse zu den Anträgen. In einer Vorlage für die Mitgliederversammlung berichtet die ABDA über viele Diskussionen, aber wenige Inhalte.
Einen solchen Bericht erstellt die ABDA jedes Jahr zur sommerlichen Mitgliederversammlung, die diesmal am Donnerstag dieser Woche stattfindet. Da die ABDA diesen Bericht nicht in der Berufsöffentlichkeit präsentiert, berichtet die DAZ regelmäßig darüber. Zu vielen Antragsthemen wird diesmal allerdings nur vermeldet, welche Gespräche darüber geführt wurden. Die meisten Anträge könnten in vier Kategorien eingeordnet werden, deren Zuschnitt an der Grenze zur Satire liegt: das Thema wurde gemeinsam mit anderen Organisationen bearbeitet, wurde bei einer zuständigen Institution vorgetragen, soll bei Gelegenheit vorgetragen werden oder wurde intern diskutiert. Antragsteller dürften dagegen primär an Resultaten interessiert sein. Doch nur zu wenigen Anträgen berichtet die ABDA über Ergebnisse und erst recht nicht über Erfolge. Dabei ist zu bedenken, dass es hier nicht um eine Bewertung durch externe Kritiker geht, sondern um den Bearbeitungsstand, wie ihn die ABDA selbst einschätzt.
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Mehr Personal im Einsatz
Bemerkenswert erscheint, dass die greifbarsten Ergebnisse in der Ausdehnung der Arbeit und der dazugehörigen Personalaufstockung bestehen. Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker arbeitet ihre Aufgaben ab. Außerdem wurde in der Vertretung in Brüssel eine halbe Assistenzkraft eingestellt. Das Rx-Versandverbot wurde im Koalitionsvertrag verankert. Als weitere Ergebnisse werden ein Stufenkonzept für die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und Best-Practice-Modelle zur AMTS bei geriatrischen Patienten erwähnt. Zur elektronischen Retax-Bearbeitung werde ein Anforderungskatalog erstellt und zu Informationen über Arzneimittel, die schon längere Zeit außer Handel sind, seien Fragen erörtert worden.
Unvollständige Informationen
Um einige Anträge hat sich die ABDA gemeinsam mit anderen Organisationen bemüht. Dabei bleibt unklar, welchen Anteil die ABDA an der Entwicklung hat. Manchmal ist die Antwort nebulös. Beispielsweise soll die Mitgliederversammlung über Empfehlungen eines Ausschusses zur ABDA-Datenbank-App beschließen. Doch bleibt offen, was der Ausschuss empfiehlt. Zu anderen Anträgen fällt die Meinungsbildung offenbar sehr schwer. So sei der Ad-hoc-Antrag zur Rezeptur noch in der Beratung, über deren Inhalte allerdings nichts berichtet wird.
Meist keine inhaltliche Entwicklung
Bei vielen Anträgen vermerkt die ABDA, sie seien bei irgendwelchen Institutionen vorgetragen worden, dies werde bei einer sich bietenden Gelegenheit geschehen oder sie seien intern diskutiert worden. Dabei geht es beispielsweise um Lieferengpässe, die Versorgung mit Schmerzpumpen, praxistaugliche Packungsgrößen für Parenteralia, mehr Studienplätze, die Antibiotikaproduktion in Europa, honorierte Dienstleistungen und die Abschaffung der Importquote. Dazu gibt es keine inhaltliche Entwicklung zu berichten. Der Antrag zur Abgabe von Parenteralia-Rezepturen an andere Apotheken und der Antrag zu Impfungen in Apotheken sollen vorläufig nicht verfolgt werden.
Der Antrag zur Speicherung von Gesundheitsdaten für die pharmazeutische Beratung soll gar nicht weiter verfolgt werden, weil er als aussichtslos betrachtet wird.
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Insgesamt erscheinen die Antworten dürftiger als in früheren Jahren - und die Ergebnisse erst recht. Mehr Details zu einzelnen Antworten der ABDA finden Sie in einer Analyse von DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn in der heute erschienenen DAZ. Letztlich stellt sich daraufhin mindestens diese Frage: Kann dieser Umgang mit den Anträgen die Delegierten in Kammern und Verbänden motivieren, Anträge zum nächsten Deutschen Apothekertag einzureichen?
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