Nachlese zum Apothekertag

DAT-Anträge weitgehend ergebnislos

Süsel - 28.06.2018, 09:10 Uhr

Was bleibt vom DAT 2017? Diese Frage geht DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn nach. (Foto: Schelbert)

Was bleibt vom DAT 2017? Diese Frage geht DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn nach. (Foto: Schelbert)


Meist keine inhaltliche Entwicklung

Bei vielen Anträgen vermerkt die ABDA, sie seien bei irgendwelchen Institutionen vorgetragen worden, dies werde bei einer sich bietenden Gelegenheit geschehen oder sie seien intern diskutiert worden. Dabei geht es beispielsweise um Lieferengpässe, die Versorgung mit Schmerzpumpen, praxistaugliche Packungsgrößen für Parenteralia, mehr Studienplätze, die Antibiotikaproduktion in Europa, honorierte Dienstleistungen und die Abschaffung der Importquote. Dazu gibt es keine inhaltliche Entwicklung zu berichten. Der Antrag zur Abgabe von Parenteralia-Rezepturen an andere Apotheken und der Antrag zu Impfungen in Apotheken sollen vorläufig nicht verfolgt werden.

Der Antrag zur Speicherung von Gesundheitsdaten für die pharmazeutische Beratung soll gar nicht weiter verfolgt werden, weil er als aussichtslos betrachtet wird.

Motivationseffekt fraglich

Insgesamt erscheinen die Antworten dürftiger als in früheren Jahren - und die Ergebnisse erst recht. Mehr Details zu einzelnen Antworten der ABDA finden Sie in einer Analyse von DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn in der heute erschienenen DAZ. Letztlich stellt sich daraufhin mindestens diese Frage: Kann dieser Umgang mit den Anträgen die Delegierten in Kammern und Verbänden motivieren, Anträge zum nächsten Deutschen Apothekertag einzureichen?

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Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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