Die DSGVO und ihre Folgen

FDP will missbräuchliche Datenschutz-Abmahnungen verhindern

Berlin - 29.06.2018, 15:30 Uhr

Einen Missbrauch des Abmahnrechts wollen weder FDP noch Regierung. (SZ-Designs / stock.adobe.com)

Einen Missbrauch des Abmahnrechts wollen weder FDP noch Regierung. (SZ-Designs / stock.adobe.com)


Seit Ende Mai gelten europaweit neue Regelungen zum Datenschutz. Diese haben viele deutsche Unternehmen und Betriebe – auch Apotheken – erheblich verunsichert. Die FDP-Bundestagsfraktion hat diese Unsicherheit nun schon mehrfach aufgegriffen. Unter anderem fordert sie von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der missbräuchliche Abmahnungen bekämpft. Die Bundesregierung selbst sieht derzeit keinen Anpassungsbedarf bei den neuen Datenschutzreglen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat ihre Probleme mit den seit gut einem Monat geltenden neuen Regeln zum Datenschutz. Sie bezweifelt, ob die Bundesregierung ausreichend getan habe, um die Wirtschaft auf die Neuerungen vorzubereiten. Zudem meinen die Liberalen, der deutsche Gesetzgeber sei mit seinen eigenen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz über die Verpflichtungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinausgegangen. Kürzlich hat die Fraktion daher eine umfangreiche Kleine Anfrage rund um die Anwendbarkeit der DSGVO gestellt. Mittlerweile hat sie eine weitere Kleine Anfrage hinterhergeschoben, die sich speziell auf die Auswirkungen der DSGVO auf den Gesundheits- und Pflegebereich fokussiert. Erstere – sie umfasste 49 Fragen – ist mittlerweile beantwortet.

Die Regierung will sich demnach nicht vorwerfen lassen, sie habe nicht ausreichend getan, um die Wirtschaft bei der Umstellung auf die DSGVO zu unterstützen. Auf die Frage, welche Maßnahmen sie ergriffen habe, antwortet die Bundesregierung, dass sie „seit Monaten“ mit Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Kammern zu Fragen der Umsetzung der Verordnung in engem Austausch stehe. Seit Oktober 2017 führe das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium kontinuierliche Round-Table-Gespräche zu diesem Thema mit Vertretern der Wirtschaft und der Datenschutzaufsichtsbehörden. Überdies habe es von Februar bis Mai 2018 deutschlandweit über 30 Informationsveranstaltungen im Rahmen einer „Road Show“ gegeben. Diese Maßnahmen hätten sich auch an kleinere und mittelständische Unternehmen gerichtet.

Keine kurzfristigen Änderungen geplant

Was künftige Unterstützungsmaßnahmen betrifft, verweist die Regierung darauf, dass eben dieser Austausch fortgeführt werde. Daraus wolle man Erkenntnisse gewinnen, wie die praktische Umsetzung in der Wirtschaft erfolgt und welche Probleme bei der Umsetzung in der Praxis bestehen. Die FAQs zur DSGVO des Innenministeriums – die bereits „zahlreiche Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Neuerungen“ geben – würden unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse fortgeschrieben.

In der Antwort heißt es weiterhin, dass derzeit keine kurzfristigen Änderungen des schon beschlossenen deutschen Datenschutzrechts und auch keine entsprechende EU-Initiative geplant seien. In den nächsten Monaten werde es darauf ankommen, Erfahrungen mit dem neuen Recht zu sammeln. Man werde sehr genau hinschauen, wie die Vorschriften in der Praxis angewandt werden, wie die Betroffenen damit zurechtkommen und welche Belastungen möglicherweise entstehen, „um so einen möglichen Anpassungsbedarf zu ermitteln“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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