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26. Juni 2018
Wie rasant die Entwicklung voranschreitet: Jetzt erlauben auch Sachsens Ärzte die Fernbehandlung von Patienten. Ab 1. September soll das möglich sein. Die Dämme sind gebrochen. Vermutlich werden nun nach und nach weitere Ärztekammern die Fernbehandlung ermöglichen. Offen ist allerdings noch, ob schon bald Online-Rezepte ausgestellt werden und wie damit umgegangen werden soll. Da ist bis jetzt überhaupt nichts geklärt. Bisher dürfen Apotheken keine Online-Rezepte einlösen. Bei GKV-Versicherten muss zudem das rosa Originalformular vorliegen. Mein liebes Tagebuch, das kann echt heiter werden. Noch Anfange der Woche kommt dazu von der ABDA offiziell wenig bis nichts, und schon gar kein konkreter Vorschlag. Bekommen wir etwas übergestülpt, bei dem wir nicht mitreden dürfen?
Aber Halt, mein liebes Tagebuch, ein bisschen was kommt dann doch aus Berlin zum Thema Fernbehandlung in Sachsen – vielleicht, weil der ABDA-Präsident auch Kammerpräsident von Sachsen ist. Und er sagt: Es ändere sich erst einmal nichts. Weil Online-Rezepte laut AMG nicht beliefert werden dürfen. Stimmt zwar, hilft aber nicht weiter, denn irgendwann kommen sie, die Online-Rezepte und das weiß auch der ABDA-Präsident. Und dann? Was wollen wir Apothekers? Wie könnte denn eine Neuregelung ausgestaltet sein, wie könnte eine neue Rechtslage aussehen? Aus Schmidts Sicht ist da noch alles unklar. Nur eins ist klar: die freie Apothekenwahl muss erhalten bleiben. Na, mein liebes Tagebuch, das ist doch auch das Mindeste. Aber vielleicht sollten mal die Heerscharen an Juristen und klugen Köpfen im Lindencorso Vorschläge erarbeiten, wie man sich das Handling der Online-Rezepte praktisch vorstellt und wünscht? Welche technischen Anforderungen kommen auf Apotheken zu? Wie sieht es mit der Abrechnung aus? Wie sehen das alles die Krankenkassen? Eins ist nämlich sicher: Es kommt schneller als man denkt!
Ihm reicht es nicht, wenn die ABDA erst im Herbst eine politische Lösung im Versandhandelskonflikt vorlegen will: Lutz Engelen, Kammerpräsident von Nordrhein. Er erwartet schon jetzt konkrete Antworten aus Berlin, auch zu den Themen Dynamisierung des Honorars, digitale Strukturen, Ausbau pharmazeutischer Leistungen und wie man mit dem EuGH-Urteil von 2016 umgehen will. Engelen fordert also für alle berufspolitischen Baustellen klare Antworten von der ABDA. Jetzt. Mein liebes Tagebuch, Engelen hatte sich zwar schon des Öfteren ABDA-kritisch gezeigt, dann aber immer wieder arg versöhnliche Rückzieher gemacht. Jetzt heizt er der ABDA erneut ein. Er sei durchaus skeptisch, ob das Rx-Versandverbot noch komme. Er fordert andere Lösungswege, zum Beispiel könnten die Kammern verbindlich erklären, wie sie die Versorgungsqualität sicherstellen wollen (Sicherstellungsauftrag für die Apothekerkammern). Engelen kann sich auch gut vorstellen, über das Positionspapier von Stefan Hartmann zu diskutieren, das „ein mutiger Schritt in die richtige Richtung sei“. Wenn man weiß, dass die ABDA Hartmann eher als persona non grata sieht, dann ist die Offenheit Engelens zu begrüßen. Also, einheizen will er der ABDA, aber sie nicht abschaffen, wie er im DAZ.online-Interview sagte. Schaun wir mal, wie lange Engelens Heizperiode dauert.
3 Kommentare
und ewig grüßt das Murmeltier ...
von Alfons Neumann am 02.07.2018 um 1:55 Uhr
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Zur allgemeinen Schweigsamkeit:
von Christian Giese am 01.07.2018 um 9:12 Uhr
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Aufgeregtes Schweigen
von Ulrich Ströh am 01.07.2018 um 8:37 Uhr
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