Bottroper Zyto-Skandal

Staatsanwalt fordert 13,5 Jahre Haft für Zyto-Apotheker Peter S.

Essen - 03.07.2018, 15:50 Uhr

Peter S. vor dem Landgericht Essen. Die Staatsanwaltschaft macht dem Apotheker schwerwiegende Vorwürfe und verlangt eine langjährige Gefängnisstrafe. (j / Foto: hfd / DAZ.online)

Peter S. vor dem Landgericht Essen. Die Staatsanwaltschaft macht dem Apotheker schwerwiegende Vorwürfe und verlangt eine langjährige Gefängnisstrafe. (j / Foto: hfd / DAZ.online)


Anträge der Verteidigung abgewiesen

Das Landgericht Essen hatte schon länger darauf gedrängt, den Prozess zum Abschluss zu bringen. Nachdem in der vergangenen Woche noch Zeugen gehört wurden, hatte das Gericht am Dienstagvormittag die Beweisaufnahme abgeschlossen, obwohl die Verteidigung noch Anträge vorgebracht hatte – etwa für ein weiteres pharmazeutisches Gutachten zu Untersuchungen von sichergestellten Zytostatika, die laut Paul-Ehrlich-Institut und Landeszentrum Gesundheit NRW unterdosiert waren. Ohnehin seien noch nicht alle Rohdaten der Analysen verfügbar, betonte die Verteidigung von S.

Der Staatsanwalt Jakubowski kritisierte daraufhin das Vorgehen der Verteidiger. „Bisher habe ich diesen Begriff vermieden, aber das ist jetzt im Bereich der Verschleppungsabsicht“, erklärte er. Für Peter S. sei der Antrag nicht hilfreich, außerdem entwerte er frühere Gutachten. Laut Nebenklage haben sich die Verteidiger von der Prozessrealität entfernt – ein Nebenklagevertreter warf der Verteidigung außerdem auf indirektem Weg den Anfangsverdacht einer Strafvereitelung vor.

Auch Begründungen der Verteidigung, in Fragen der Schuldfähigkeit weiteren psychiatrischen Sachverstand einzuholen, ignorierte das Gericht. Ein vom Gericht bestellter psychiatrischer Sachverständiger hatte ausgesagt, dass er trotz einer schweren Kopfverletzung von vor zehn Jahren keine verminderte Schuldfähigkeit sieht – die Verteidiger kritisierten, dass der Gutachter nur Psychologe und kein Mediziner sei. Der Vorsitzende Richter Johannes Hidding verwies aber darauf, dass die Verteidigung selbst diesen Gutachter vorgeschlagen hatte. Die noch nicht abgewiesenen Anträge will er mit dem Urteil bescheiden.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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