Kommentierende Analyse

Monopolkommission: Wettbewerb als Allheilmittel

Süsel - 04.07.2018, 14:45 Uhr

Wieder einmal will die Monopolkommission den Apothekenmarkt zerpflücken. DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich die Vorschläge genauer angeschaut und hat seine Gedanken dazu in einer kommentierenden Analyse aufgeschrieben. ( r / Foto: Imago)

Wieder einmal will die Monopolkommission den Apothekenmarkt zerpflücken. DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich die Vorschläge genauer angeschaut und hat seine Gedanken dazu in einer kommentierenden Analyse aufgeschrieben. ( r / Foto: Imago)


Die Monopolkommission schlägt in ihrem am Dienstag veröffentlichten Gutachten eine Servicegebühr der Apotheken vor. Das soll das Ende der einheitlichen Preise für Arzneimittel sein. Eine kommentierende Analyse von DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn stellt den Vorschlag und die Hintergründe vor.

Die Monopolkommission setzt sich in ihrem jüngsten Hauptgutachten erstaunlich intensiv mit den Apotheken auseinander und bleibt doch in ihrer Perspektive begrenzt. Der Titel des Gutachtens ist Programm. „Wettbewerb“ steht über dem Gutachten und aus dem Blickwinkel des Wettbewerbs werden die Apotheken gesehen. Die Gutachter erwähnen zwar auch heilberufliche Leistungen der Apotheker und zeigen sich sogar offen für neue Angebote des Medikationsmanagements. Doch sie thematisieren nicht die dadurch verbesserten Therapieerfolge oder die eingesparten Kosten für das Gesundheitswesen, sondern für sie geht es um eine möglichst preisgünstige Finanzierung aller Leistungen.

Pflicht- und Komfortleistungen

Als Allheilmittel dafür sehen die Gutachter den Wettbewerb. Ein zentraler Vorschlag des Gutachtens ist eine radikale Reform der Apothekenhonorierung. Dabei soll die eigene Handelsspanne für den Großhandel abgeschafft werden. Der Großhandel soll sich aus der Spanne der Apotheken finanzieren und dies mit den Apotheken aushandeln. Die Honorierung der Apotheken für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel soll in eine feste und eine variable Komponente geteilt werden. Die Gutachter erkennen die heilberuflichen Leistungen der Apotheker durchaus an, doch dafür soll ein Teil des bisherigen Zuschlags reichen. Die Kosten, die sich aus dem Standort und weiteren „Komfortmerkmalen“ wie kurzen Wartezeiten oder der „Apothekenzeitung“ ergeben, könne der Kunde dagegen selbst bewerten und auch honorieren. Aus Apothekersicht schmerzt dabei, wie wenig die Gutachter die vielen Details des Versorgungsauftrags beachten. Offenbar ist den Gutachtern nicht bewusst, was alles aus dem Festzuschlag finanziert wird.

Nach den Vorstellungen der Monopolkommission soll es aufgrund der Unterscheidung in Pflicht- und Komfortleistungen unterschiedliche „Rabatte“ auf Rx-Arzneimittel geben. So sollen die Patienten zwischen mehr Rabatt oder mehr „Komfort“ wählen können. Dafür soll die Arzneimittelzuzahlung der GKV in eine Servicegebühr der Apotheken umgewandelt werden. Die Höhe sollen die Apotheken frei wählen können, allerdings mit einer Obergrenze.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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