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Reaktion auf Wettbewerbsgutachten
Schmidt ärgert sich über „Ideologie“ der Monopolkommission
Schon wieder muss sich die ABDA gegen ein umfangreiches Gutachten zur Deregulierung des Apothekenmarktes wehren: Nach dem Honorargutachten der Agentur 2HM, ist es nun die Monopolkommission, die einen Teil des Apothekenhonorars für den Wettbewerb freigeben und Versorgungslücken mit Versendern stopfen will. Die ABDA empört das. In einer Pressemitteilung fragt sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Ist das die Expertise, die wir brauchen?“
Das Wettbewerbsgutachten der Monopolkommission erregt derzeit die Gemüter vieler Apotheker. In ihrem Hauptgutachten hatten die Wettbewerbshüter die Arzneimittelpreisverordnung zu einem der Hauptthemen gemacht. Sie fordern, dass nur noch ein Teil des Fixhonorars wirklich festgeschrieben bleibt, der Rest der Marge soll für Rabatte freigegeben werden. Was die Apothekenstruktur betrifft, setzt die Monopolkommission auf den Versandhandel: Die Experten meinen, dass die Versender helfen können, die ausgedünnte Landversorgung sicherzustellen, etwa durch Arzneimittelautomaten.
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Die ABDA hat kein Verständnis für diese Forderungen und Aussagen. In einer Mitteilung erklärt die Standesvertretung der Apotheker, dass die Kommission sich selbst widerspricht. Denn: Einerseits stelle sie richtigerweise fest, dass die Arzneimittelversorgung gut funktioniert. Gleichzeitig wolle sie dieses System aber „aus ideologischen Gründen und im blinden Glauben an eine rein marktwirtschaftliche Lösung zerstören“, so Friedemann Schmidt.
Aus Sicht des ABDA-Präsidenten hätten die Kommissionsvorschläge schwerwiegende Konsequenzen für die Versorgung, wenn sie umgesetzt würden. „Die Vorschläge der Monopolkommission sind nicht zu Ende gedacht und hätten weitreichende, negative Konsequenzen. So würde sich ein starkes Stadt-Land-Gefälle in der Arzneimittelversorgung ergeben. Verlierer wären die Menschen, die nicht in Ballungszentren wohnen, denn sie müssten für ihre Arzneimittel-Versorgung tiefer in die Tasche greifen“, so der ABDA-Präsident.
Monopolkommission führte Gespräche mit ABDA
Auch über die Unterstützung des Versandhandels durch die Kommission ist die ABDA verärgert. Schmidt dazu:
Die Liberalisierung des Versandhandels soll als Lösung für Versorgungsprobleme dienen, die sich ohne ihn erst gar nicht entwickeln. Einerseits warnt die Monopolkommission vor immer ausgeklügelteren Algorithmen, die bei der Preisgestaltung von Online-Diensten eingeführt werden. Sie führen dazu, dass Verbraucher in Situationen, die sie nicht beeinflussen können, mehr bezahlen müssen. Andererseits will die Monopolkommission ausgerechnet im sensiblen Bereich der Gesundheitsversorgung dieser Form von Plattformökonomie extremen Vorschub leisten. Hier widerspricht sich das Gutachten selbst. Ist das die Expertise, die wir brauchen?
Laut Monopolkommission hat während der Erstellung des Gutachtens sogar ein Kontakt mit der ABDA stattgefunden: Im Wettbewerbsgutachten heißt es, dass sich die „federführenden Mitarbeiter des Stabs der Monopolkommission“ im März 2018 mit Vertretern der ABDA, des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) und des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) getroffen haben. Gesprächsinhalte sollen die Arzneimittelversorgung und das Rx-Versandverbot gewesen sein.
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DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn kommt in einer ersten kommentierenden Analyse über das Wettbewerbsgutachten zu dem Schluss: „‘Wettbewerb‘ steht über dem Gutachten und aus dem Blickwinkel des Wettbewerbs werden die Apotheken gesehen. Die Gutachter erwähnen zwar auch heilberufliche Leistungen der Apotheker und zeigen sich sogar offen für neue Angebote des Medikationsmanagements. Doch sie thematisieren nicht die dadurch verbesserten Therapieerfolge oder die eingesparten Kosten für das Gesundheitswesen, sondern für sie geht es um eine möglichst preisgünstige Finanzierung aller Leistungen.“
2 Kommentare
Vor-und Nachteil eines Monopols
von Heiko Barz am 05.07.2018 um 8:44 Uhr
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Monopolförderung...
von Pharmi am 05.07.2018 um 1:21 Uhr
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