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Nach dem Rückruf
Fragen und Antworten zur Valsartan-Verunreinigung
Der Rückruf valsartanhaltiger Arzneimittel aufgrund einer potenziellen Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin (NDMA) hat für große Verunsicherung gesorgt – und zwar bei Patienten, Ärzten und Apothekern. So scheint beispielsweise vielen nicht klar zu sein, dass der Rückruf nur aus den Apotheken und beim Großhandel, nicht aber beim Patienten erfolgte. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen beantwortet.
Was sollen Apotheken Patienten raten, deren Präparat vom Rückruf betroffen ist?
Da mittlerweile bekannt ist, welche valsartanhaltigen Arzneimittel nicht von dem Rückruf betroffen sind, empfiehlt das BfArM nun mehr, dass Patienten auf ein solches Arzneimittel umgestellt werden sollten. Patienten, die valsartanhaltige Arzneimittel einnehmen, sollten sich daher mit ihrem Arzt oder Apotheker in Verbindung setzen. Diese können dann abklären, ob das von ihnen derzeit eingenommene Arzneimittel aus einer der zurückgerufenen Chargen stammt. Auf keinen Fall soll das Präparat eigenmächtig abgesetzt werden.
Welche Präparate sind vom Rückruf betroffen?
Die vollständige Liste finden Sie hier.
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Valsartan: Diese Präparate sind vom Rückruf betroffen
Können Patienten ihr vom Rückruf betroffenes Valsartan in ihrer Apotheke einfach „umtauschen“ oder ihr Geld zurückbekommen?
Patienten, die ein nicht vom Rückruf betroffenes Präparat benötigen, brauchen in jedem Fall ein neues Rezept. Zum einen ist Valsartan ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das Apotheken nur auf ärztliche Verschreibung aushändigen dürfen. Zum anderen erfolgte der Rückruf nur auf Ebene der Apotheken und des Großhandels, daher besteht für Patienten kein Anspruch auf einen kostenfreien Ersatz.
Wird erneut eine Rezeptgebühr fällig?
Grundsätzlich wird für nicht von der Zuzahlung befreite Versicherte wieder eine Zuzahlung fällig. Die Apotheken müssen diese Zuzahlung in voller Höhe an die jeweilige Krankenkasse weiterleiten. Allerdings haben bereits Kassen angekündigt, dass sie ihren Versicherten die Zuzahlung erstatten. Die AMK empfiehlt betroffenen Versicherten, bei ihrer Kasse anzufragen.
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AOK Rheinland/Hamburg übernimmt Zuzahlung und Mehrkosten bei Valsartan
Was ist mit den Mehrkosten, die bei Verordnung der Altoriginale anfallen?
Einzelne Kassen übernehmen wohl die Mehrkosten. Die AOK Rheinland/Hamburg zum Beispiel bestätigt gegenüber DAZ.online, sowohl anfallende Zuzahlungen als auch Mehrkosten für ihre Versicherten zu übernehmen. Die AOK Nordost will ebenfalls für die Mehrkosten bei Verordnungen über Altoriginale wie Diovan oder Provas aufkommen – allerdings nur einmalig. Auch hier lohnt es sich also, bei der Kasse anzufragen, allerdings besser im Vorfeld, da die Mehrkosten beträchtlich sind.
Können Apotheker, wenn sie pharmazeutische Bedenken geltend machen oder durch Aufdrucken einer anderen Sonder-PZN, retaxsicher jedes lieferbare Valsartan-Präparat abgeben, auch wenn es nicht zu den drei preisgünstigsten zählt oder das namentlich verordnete ist?
Ob Kassen in dieser Sondersituation vom Rahmenvertrag abweichen, ist derzeit noch unklar. Aktueller Stand ist: Der Rahmenvertrag gilt. Bei Nichteinhaltung droht eine Retaxation.
4 Kommentare
Geiz ist Geil
von ampelmann am 17.07.2018 um 10:41 Uhr
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Valsartan
von Karl Peter Zeh am 16.07.2018 um 17:21 Uhr
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Valsartan-Skandal
von Herbert Bach am 16.07.2018 um 11:57 Uhr
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Beratung unser Patienten
von Joachim Sievers am 14.07.2018 um 11:46 Uhr
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