Vorbeugung versus Therapie

FDP fragt nach Kosten-Nutzen-Verhältnis der HIV-PrEP

Berlin - 16.07.2018, 10:15 Uhr

Regelmäßig eingenommen, schützt die HIV-PrEP vor einer HIV-Infektion. Sollten Risikogruppen die antiretrovirale Medikation zur Verfügung gestellt werden? (c / Foto: Imago)

Regelmäßig eingenommen, schützt die HIV-PrEP vor einer HIV-Infektion. Sollten Risikogruppen die antiretrovirale Medikation zur Verfügung gestellt werden? (c / Foto: Imago)


Schinnenburg: „PrEP könnte viel Leid ersparen“

Die Kosten für Prophylaxe und Behandlung sollten sowohl aus ökonomischen als auch aus ethischen Gründen gegenübergestellt werden, findet FDP-Gesundheitspolitiker und Hauptfragesteller Dr. Wieland Schinnenburg. „Wir haben die Vermutung, dass PrEP die Zahl der Infektionen verringert. Das würde viel menschliches Leid verhindern (und die Ansteckung Dritter). Es würde aber wohl auch Kosten senken, da vermutlich die Kosten für PrEP bei Risikogruppen billiger sind als eine jahrzehntelange Therapie von HIV-Infizierten. Dies wollen wir klären, aber auch rechtliche Fragen“, erklärt der Zahnarzt und Rechtsanwalt gegenüber DAZ.online.

Die Freien Demokraten wollen daher wissen, ob die Regierung der Meinung ist, dass der Nutzen der HIV-Prävention die Kosten überwiegt. Hochrechnungen aus verschiedenen Ländern über die Kosteneffizienz der PrEP sind bereits verfügbar und legen ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis nahe. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist jedoch zu berücksichtigen, zu welchen Kosten das Medikament in dem jeweiligen Land erhältlich war und welche Risikoreduktionsraten den Berechnungen zugrunde gelegt wurden.

PrEP: für WHO unentbehrlich, für G-BA nicht erstattungsfähig

Die HIV-PrEP ist hochwirksam und senkte in Studien das Ansteckungsrisiko bei HIV-negativen Personen um 86 Prozent – bei zuverlässiger Adhärenz sogar um 99 Prozent. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Wirkstoffkombination im Juni 2017 auf die Liste der unentbehrlichen Medikamente aufgenommen. In Frankreich, Norwegen und Schweden übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Die Freien Demokraten erkundigen sich danach, wie die Regierung die Erfahrungen dieser Länder beurteilt.

In Deutschland ist der gemeinsame Bundesausschuss jedoch der Ansicht, dass für die Kostenübernahme der PrEP keine Rechtsgrundlage nach SGB V besteht. Die Liberalen fragen, ob die Bundesregierung die Auffassung des Selbstverwaltungsorgans teile und wie eine entsprechende Rechtsgrundlage aussehen könnte.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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