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Arzneimittelhersteller sollen sich trotzdem auf harten Brexit einstellen
Beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) kommen die Ideen gut an – hier hält man eine möglichst nahe Regelung am Status Quo für ideal. Der Arzneimittelmarkt sei ohnehin hochreguliert und ein Sonderweg könne auf diese Weise vermieden werden, sagt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender BAH-Hauptgeschäftsführer. Allerdings weist er darauf hin, dass die EU-Kommission die Forderungen der Briten bereits abgelehnt habe. „Hersteller sollten sich deshalb nach wie vor auf einen harten Brexit einstellen und die nötigen Vorkehrungen treffen“, so Kortland.
Kommission: Brexit wird Störungen verursachen
Tatsächlich hat die Kommission nach
Veröffentlichung des White Papers nicht lange gezögert und eine Mitteilung veröffentlicht,
in der die laufenden Arbeiten zur Vorbereitung auf alle Szenarien des Austritts
dargelegt werden. In der
zugehörigen Pressemitteilung der Kommission heißt es scharfzüngig: „Zwar arbeitet die EU Tag
und Nacht daran, eine Einigung zu finden, die einen geordneten Austritt
ermöglicht, doch wird der Austritt des Vereinigten Königreichs – ob mit oder
ohne Einigung – zweifelsohne Störungen verursachen, z. B. in den Lieferketten“.
Da noch immer ungewiss sei, ob zum Austrittsdatum ein ratifiziertes
Austrittsabkommen vorliegen oder wie dieses aussehen wird, seien alle EU-Organe,
die Mitgliedstaaten aber auch die Wirtschaftsteilnehmer und privaten Akteure gefordert,
ihre Vorbereitungsanstrengungen zu erhöhen. Denn das Alternativszenario zum ratifzierten Austrittabkommen ist kein Abkommen – und damit wird es auch keine Übergangsphase geben. Dieses Szenario wird als „No deal“ oder – noch bedrohlicher – als „Sturz in den
Abgrund“ („cliff-edge“) bezeichnet.
Die EMA hatte kürzlich schon ihre Befürchtung geäußert, die Arzneimittelhersteller könnten auf den Brexit nicht gut vorbereitet sein und deshalb größere Anstrengungen von ihnen gefordert. Sie ist sehr besorgt, dass zahlreiche Arzneimittel ihre Zulassung verlieren könnten.
Die Kommission betont: „Selbst im Falle einer Einigung wird das Vereinigte Königreich nach dem Austritt kein Mitglied der EU mehr sein und daher auch nicht mehr dieselben Vorteile genießen wie die Mitgliedstaaten. Daher ist es unabhängig von einer möglichen Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ganz entscheidend, bestmöglich auf den Moment vorbereitet zu sein, in dem das Vereinigte Königreich zu einem Drittland wird“.
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