Brexit

Verbleib Großbritanniens in der EMA ist ungewiss

Berlin - 26.07.2018, 09:00 Uhr

Die EMA zieht von London nach Amsterdam. Großbritannien möchte trotz Bexit gerne an der Agentur beteiligt bleiben. Die EU-Kommission ist skeptisch. ( r / Foto: imago)

Die EMA zieht von London nach Amsterdam. Großbritannien möchte trotz Bexit gerne an der Agentur beteiligt bleiben. Die EU-Kommission ist skeptisch. ( r / Foto: imago)


Der Brexit rückt näher: Der 30. März 2019 ist der Stichtag für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Doch die Verhandlungen, die auf diesen Tag vorbereiten sollen, stocken. Mitte Juli legte die britische Regierung ein „White Paper“ vor, in dem sie aufzeigt, wie sie sich den Austritt vorstellt. Sämtliche Vorzüge der Union will Großbritannien nämlich nicht aufgeben. So will das Land etwa an der Europäischen Arzneimittelagentur beteiligt bleiben. Auch die hiesigen Arzneimittelhersteller hätten dies begrüßt. Die EU-Kommission reagierte auf das Papier allerdings wenig begeistert.

Vor rund zwei Jahren fand das Referendum statt, in dem die Bürger des Vereinigten Königreichs mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der Europäischen Union votierten. Am 29. März 2017 leitete die britische Premierministerin Theresa May den Prozess formell ein, indem sie dem Europäischen Rat eine entsprechende Mitteilung machte – so sieht es der Vertrag über die Europäische Union vor. Sofern es nun nicht zu einem ratifizierten Austrittsabkommen kommt, das ein anderes Datum vorsieht, und der Europäische Rat und Großbritannien auch sonst keine einvernehmliche Fristverlängerung beschließen, gilt für das Vereinigte Königreich ab dem 30. März das gesamte EU-Recht nicht mehr. Es ist dann ein „Drittland“.

Großbritannien wünscht sich allerdings einen Austritt, der nicht ganz so hart ist. Wie sich das Land seine künftigen Beziehungen zu den übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten vorstellt, hat es kürzlich in einem „White Paper“ dargelegt. Schon im Vorwort macht Premierministerin Theresa May deutlich, dass ihr Land den Binnenmarkt und die Zollunion ebenso verlassen will wie die Gemeinsame Agrarpolitik und die Gemeinsame Fischereipolitik. Auch will es die Freizügigkeit und die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs beenden und damit Schluss machen, jedes Jahr „riesige Summen an Geld“ in die EU zu senden. 

Dennoch: Großbritannien will auch eine faire Mischung aus Rechten und Pflichten finden – und die negativen wirtschaftlichen Folgen des Austritts möglichst gering halten. Dafür soll ein Freihandelsabkommen ausgehandelt werden – und zwar ausschließlich für Waren, nicht für Dienstleistungen. Zudem will Großbritannien weiterhin an den Europäischen Agenturen teilnehmen können, die für hochregulierte Waren zuständig sind. Das ist neben der Europäischen Chemikalienagentur und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). „Das Vereinigte Königreich strebt die Beteiligung an diesen EU-Agenturen als aktiver Teilnehmer an, allerdings ohne Stimmrecht, was einen angemessenen finanziellen Beitrag bedeuten würde“, heißt es im White Paper. Bei der EMA wäre das Land bereit, die etablierten Regelungen anzuerkennen, eingeschlossen die zur Pharmakovigilanz.

Arzneimittelhersteller sollen sich trotzdem auf harten Brexit einstellen

Beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) kommen die Ideen gut an – hier hält man eine möglichst nahe Regelung am Status Quo für ideal. Der Arzneimittelmarkt sei ohnehin hochreguliert und ein Sonderweg könne auf diese Weise vermieden werden, sagt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender BAH-Hauptgeschäftsführer. Allerdings weist er darauf hin, dass die EU-Kommission die Forderungen der Briten bereits abgelehnt habe. „Hersteller sollten sich deshalb nach wie vor auf einen harten Brexit einstellen und die nötigen Vorkehrungen treffen“, so Kortland.

Kommission: Brexit wird Störungen verursachen

Tatsächlich hat die Kommission nach Veröffentlichung des White Papers nicht lange gezögert und eine Mitteilung veröffentlicht, in der die laufenden Arbeiten zur Vorbereitung auf alle Szenarien des Austritts dargelegt werden. In der zugehörigen Pressemitteilung der Kommission heißt es scharfzüngig: „Zwar arbeitet die EU Tag und Nacht daran, eine Einigung zu finden, die einen geordneten Austritt ermöglicht, doch wird der Austritt des Vereinigten Königreichs – ob mit oder ohne Einigung – zweifelsohne Störungen verursachen, z. B. in den Lieferketten“. Da noch immer ungewiss sei, ob zum Austrittsdatum ein ratifiziertes Austrittsabkommen vorliegen oder wie dieses aussehen wird, seien alle EU-Organe, die Mitgliedstaaten aber auch die Wirtschaftsteilnehmer und privaten Akteure gefordert, ihre Vorbereitungsanstrengungen zu erhöhen. Denn das Alternativszenario zum ratifzierten Austrittabkommen ist kein Abkommen – und damit wird es auch keine Übergangsphase geben. Dieses Szenario wird als „No deal“ oder – noch bedrohlicher – als „Sturz in den Abgrund“ („cliff-edge“) bezeichnet.

Die EMA hatte kürzlich schon ihre Befürchtung geäußert, die Arzneimittelhersteller könnten auf den Brexit nicht gut vorbereitet sein und deshalb größere Anstrengungen von ihnen gefordert. Sie ist sehr besorgt, dass zahlreiche Arzneimittel ihre Zulassung verlieren könnten.

Die Kommission betont: „Selbst im Falle einer Einigung wird das Vereinigte Königreich nach dem Austritt kein Mitglied der EU mehr sein und daher auch nicht mehr dieselben Vorteile genießen wie die Mitgliedstaaten. Daher ist es unabhängig von einer möglichen Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ganz entscheidend, bestmöglich auf den Moment vorbereitet zu sein, in dem das Vereinigte Königreich zu einem Drittland wird“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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