Eine ganze Reihe vom Patienten benötigt regelmäßig
Arzneimittel, die unter die Vorschriftenden des Betäubungsmittelgesetzes fallen,
wie Opioide, Methylphenidat oder Cannabisblüten. In der Regel kann man, außer vielleicht
in manchen Fällen bei Methylphenidat, diese Arzneimittel im Urlaub nicht
einfach weglassen. Folglich muss man sie auf Reisen mitnehmen. Das ist
grundsätzlich auf jeden Fall schon einmal möglich – auch bei Reisen ins Ausland.
Für den Reisebedarf darf der Arzt Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis
zu 30 Tagen verordnen. Was weiterhin für Vorbereitungen zu treffen sind, hängt
davon ab, wohin die Reise geht – nämlich, ob das Ziel einer der Staaten des
Schengener Abkommens ist oder nicht.
3 Kommentare
Ferien und BTM
von Heiko Barz am 01.08.2018 um 17:41 Uhr
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AW: Ferien und BTM
von DAZ.online-Redaktion am 02.08.2018 um 9:53 Uhr
Ferien und BTM
von Heiko Barz am 31.07.2018 um 20:38 Uhr
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