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Verbraucherzentrale Brandenburg
Versandapotheken: Kurzfristige Preisschwankungen bis zu 88 Prozent
Online-Apotheken ändern Preise offenbar tageweise
Sowohl bei Sanicare als auch bei DocMorris beobachteten die Verbraucherschützer tageweise Preisänderungen: Von den 41 Produkten, bei denen DocMorris überhaupt Preisänderungen vornahm, geschah das bei 34 nur an einem einzigen Tag im Untersuchungszeitraum, dem 1. März 2018. Neun der betreffenden Produkte wurden im Preis reduziert, während 25 Produkte im Preis erhöht wurden. Die Änderung erfolgte in beide Richtungen um bis zu 30 Prozent des mittleren Produktpreises. Bei Sanicare beobachteten die Verbraucherschützer ein ähnliches Vorgehen. Die Versandapotheke änderte bei 61 der 70 beobachteten Artikel im Untersuchungszeitraum ihre Preise. 55 Produktpreise wichen aber nur an zwei Tagen ab, dem 14. Februar und dem 18. Februar. Bei 38 Artikeln wurde an beiden Tagen der Preis am Vormittag reduziert, bei 17 Produkten hingegen wurde er erhöht. Am Nachmittag wurden alle Preisänderungen wieder rückgängig gemacht. Dabei stellten die Verbraucherschützer fest: Die Preiserhöhungen fielen mit 26 Prozent im Mittel (bezogen auf den mittleren Produktpreis) deutlich höher aus als die Reduzierungen. Die beliefen sich auf durchschnittlich 6 Prozent. Die extremste Preiserhöhung betrug 88 Prozent. So kostete eine Trinknahrung, Fresubin Energy Fibre Drink Erdbeere, zu Beginn der Untersuchung 8,45 Euro. An den beiden genannten Tagen mussten Patienten 15,89 Euro dafür bezahlen. Als unverbindliche Preisempfehlung nennt Sanicare allerdings einen noch höheren Preis: 17,65 Euro.
Verbraucherschützer: Kunde kann „verlässlichen“ Preis schwer abschätzen
Die Verbraucherschützer kommen zu dem Schluss, dass Versandapotheken zu den Branchen gehören, in denen es eher häufig zu Preisanpassungen kommt – ebenso wie bei Elektronik, Autoteilen und Mode. Im Bereich Freizeit und Hobby, bei Baumärkten sowie Luxus und Schmuck sei das seltener der Fall, schreiben sie. Ihrer Ansicht nach ist vor diesem Hintergrund für Verbraucher nur schwer abzuschätzen, welcher Preis der eigentlich „verlässliche“ im Sinne des Wertes eines Produktes ist. Die Angabe der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers als möglicher Referenzpreis helfe nur bedingt weiter, da man beobachtet habe, dass sich alle dynamischen Preisanpassungen unterhalb dieser Empfehlung bewegten. Einzige Möglichkeit für die Verbraucher sei somit die kontinuierliche Beobachtung der Preise über einen längeren Zeitraum, was entsprechenden Aufwand mit sich bringe.
Weiter schreiben die Verbraucherschützer, dass die fehlende Transparenz beziehungsweise Bewertungsmöglichkeit bei den Kunden zu Unsicherheit führe und in erster Linie zu Vertrauensverlust in den Online-Händler. Sie zitieren zudem Befragungsergebnisse, denen zufolge diese fehlende Transparenz vor allen den Online-Händlern selbst schade: Betroffene Kunden hätten als Reaktion angegeben, nicht noch einmal beim jeweiligen Händler zu kaufen oder sich aktiv dort zu beschweren.
1 Kommentar
was? nein! ohh!!!
von Christiane Patzelt am 06.08.2018 um 13:51 Uhr
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