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Zytokontrollen in NRW
Apothekentests: Wirkstoffgehalt gut, Mängel bei der Dokumentation
Laumann: Eine beanstandete Probe ist immer noch eine zu viel
Gesundheitsminister Laumann zufolge zeigen die Ergebnisse der Überwachung, dass die Herstellung von patientenindividuellen Zytostatika-Zubereitungen im Land qualitativ hochwertig und entsprechend den ärztlichen Verordnungen erfolgt. Hinweise auf systematische Unterdosierungen, wie im Fall des „Bottroper Apothekerskandals“, habe man nicht festgestellt, so der Minister weiter. Dennoch zeigen die festgestellten Mängel, dass Kontrollen zur Sensibilisierung der Apotheken notwendig sind. „Denn eine beanstandete Probe ist immer noch eine Probe zu viel.“
Die zuständigen Behörden werden sich weiterhin durch unangekündigte Inspektionen und unangekündigte Probenuntersuchungen davon überzeugen, dass die Vorschriften des Arzneimittel- und Apothekenrechts beachtet werden, kündigte Laumann an.
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Richter hatte Aufsicht kritisiert
Außer dieser intensiveren Überwachung der Herstellung patientenindividueller Zytostatikazubereitungen, die per Erlass geregelt worden war, sieht das Land NRW anscheinend keinen Handlungsbedarf. Der Vorsitzende Richter Johannes Hidding, der den sogenannten Zytoapotheker vor kurzem zu zwölf Jahren Haft verurteilt hatte, hatte die Aufsichtsbehörden scharf kritisiert. Der Apotheker hätte nicht so lange so handeln können, wenn es eine wirksame Apothekenkontrolle gegeben hätte, sagte er. „Die Geschichte dieses Kriminalfalls ist auch eine Geschichte des Behördenversagens. Die Verantwortung ist so aufgeteilt, dass sie am Ende niemand trägt.“ sagte er.
Vorschläge, was man grundsätzlich anders machen könnte, gibt es durchaus. So hält es die ÖDP-Bottrop für zweckmäßig, dass die Zyto-Herstellung nur noch Universitätskliniken erlaubt sein soll, „um die Möglichkeit einer persönlichen Bereicherung von vornherein auszuschließen“. Auch SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hatte sich schon im vergangenen Jahr für eine exklusive Herstellung in der Klinik ausgesprochen. „Dort herrscht ein Mehr-Augen-Prinzip, dort sind die Beschäftigten keine Selbstständigen, die Millionen-Gewinne damit machen, sondern Angestellte“, sagte er zur Herstellung in Kliniken. „Im Falle einer Übertretung wären sie auch anklagbar wegen Korruption.“ Dafür sprächen auch wichtige Qualitätsargumente. Nach der Sommerpause wolle er im Gesundheitsausschuss des Bundestags dieses Thema diskutieren. Um verlorenes Vertrauen wiederherzustellen, sei das Wichtigste, dass sich die Apotheker überlegen, wie viel Selbstkontrolle möglich ist, sagte Lauterbach. „Ich würde mir wünschen, dass wir vonseiten der Apothekerkammer entsprechende Vorschläge präsentiert bekommen.“
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