„Bayerischer Weg“ für die DSGVO

Innenministerium Bayern: Apotheken brauchen keinen Datenschutzbeauftragten

Berlin - 15.08.2018, 07:00 Uhr

Nicht in Bayern: Die bayerische Landesregierung hat eine eigene Interpretation der DSGVO beschlossen. Das Innenministerium erklärt nun, dass Apotheker grundsätzlich keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. (j/Foto: Imago)

Nicht in Bayern: Die bayerische Landesregierung hat eine eigene Interpretation der DSGVO beschlossen. Das Innenministerium erklärt nun, dass Apotheker grundsätzlich keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. (j/Foto: Imago)


Was sagt der Landesdatenschutzbeauftragte dazu?

Doch damit nicht genug. Das bayerische Innenministerium erklärte gegenüber DAZ.online, dass die Apotheker noch in weiteren Punkten nicht mit einer strengen Auslegung der DSGVO zu rechnen haben – etwa bei den Sanktionen. Zwar sei jeder Datenschutz-Verstoß ein „rechtswidriger Zustand“. Aber: „Bei einem auf Unkenntnis beruhenden Erstverstoß soll aber auch bei Selbständigen und damit bei Apothekern Beratung Vorrang vor Sanktionen haben.“ Des Weiteren stellt das Ministerium klar, dass man auch „zunehmende Abmahnrisiken“ vermeiden will. Diesbezüglich habe der Freistaat bereits eine Initiative im Bundesrat eingebracht, die vorsieht, dass datenschutzrechtliche Verstöße generell aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) herausgenommen werden und das Verbandsklagerecht allein auf anerkannte Verbraucherschutzverbände beschränkt wird.

Wie im Beschluss angekündigt, will die Landesregierung nun bald mit den mittelständischen Berufsgruppen ins Gespräch darüber kommen, welche Umsetzungsprobleme bei der DSGVO noch entstehen könnten. Dazu wolle man auch der Landesapothekerkammer Bayern nach der Sommerpause Gespräche anbieten. „Diese Schritte sollen insgesamt dazu dienen, noch verbliebene nationale Regelungsspielräume für eine bürgernahe und mittelstandsfreundliche Umsetzung der DSGVO in der Praxis zu nutzen und die Chancen der EU-Datenschutzreform für die Digitalisierung in Bayern auszuschöpfen“, so der Ministeriumssprecher.

Landesdatenschutzbeauftragter Petri: Amtsführung der Datenschutzbehörde davon unberührt

Auch beim bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten, Prof. Thomas Petri, hat DAZ.online nachgefragt. Wie ist der Beschluss der Landesregierung zu interpretieren? Petri erklärte: „Dazu möchte ich festhalten, dass der Beschluss die unabhängige Amtsführung der beiden bayerischen Datenschutzbehörden nicht berühren kann und vermutlich auch nicht will. Der Beschluss dient wohl in erster Linie dazu, den Mittelstand zu beruhigen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Datenschutz

von Sven Larisch am 16.08.2018 um 10:50 Uhr

Nachdem das "neue" Datenschutzgesetz sich abzeichnete brach ja bei vielen Apothekern ein wenig Panik aus. Nun dieses Verwirrspiel der Bayern, die aus den europäischen Richtlinien gleich eine Landesinterpretation machen (sorry liebe Bayern - hier ist der Bund zuständig). Der Quatsch mit einem "Datenschutzbeauftragten" ja oder nein erübrigt sich, wenn die Politik wüsste, das in der Apotheke die gleiche Verschwiegenheitspflicht wie bei Ärzten besteht, seit Jahren diskrete Beratung im Fokus steht und das gesamte Gesetz eigentlich für global Player wie Google, Amazone und Co. gedacht war. Es ist nicht gedacht jedem Kleinbetrieb die armseligen Klageanwälte auf den Hals zu hetzen und ihn zu gängeln. Leider hat die Regierung total verpasst, das lange vor in Kraft treten bekannte Papier der EU zeitig!!!! in die eigenen Datenschutzrichtlinien zu integrieren. Eindeutig ist das ganze ein Volversagen einer unfähigen Politik.

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AW: Datenschutz

von Dr. Ralf Schabik am 17.08.2018 um 8:06 Uhr

Wer ist denn nun zuständig ? Wirklich der "Bund" ? Oder nicht eher "Europa" ? Fakt ist, dass in KEINEM Land der EU ein auch nur annähernd vergleichbar schwachsinniger Interpretations-Wahnsinn Einzug gehalten hat wie in Deutschland. Weit über das hinausgehend, was auf den offiziellen Seiten der EU zu recherchieren ist. Also brauchen wir jemanden, der hier mal Augenmaß ins Spiel bringt. Und wenn es "der Bund" wie so oft nicht auf die Reihe bringt, dann halt mal wieder Bayern :-)
Wobei ich aus meinen Erfahrungen mit ihm bei Minister Herrmann ausdrücklich einwerfen möchte, dass er auch unabhängig von Wahlen immer ein offenes Ohr für die Belange der Bürger hat.

Datenschutz in Bayern

von Heiko Barz am 15.08.2018 um 10:58 Uhr

Alles vernünftig, nur der letzte Satz des Datenschutzbeauftragten gibt zu denken „ der Beschluß dient wohl in erster Linie dazu, den Mittelstand zu BERUHIGEN“!
Arroganter kann man wohl seine Verachtung dieser Bayrischen Regierungsmeinung nicht zum Ausruck bringen.
So ähnlich klingt dann auch der Satz in dem Koalitionsvertrag, „wir werden uns um das Versandhandelsverbot KÜMMERN“

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