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„Bayerischer Weg“ für die DSGVO
Innenministerium Bayern: Apotheken brauchen keinen Datenschutzbeauftragten
Was sagt der Landesdatenschutzbeauftragte dazu?
Doch damit nicht genug. Das bayerische Innenministerium erklärte gegenüber DAZ.online, dass die Apotheker noch in weiteren Punkten nicht mit einer strengen Auslegung der DSGVO zu rechnen haben – etwa bei den Sanktionen. Zwar sei jeder Datenschutz-Verstoß ein „rechtswidriger Zustand“. Aber: „Bei einem auf Unkenntnis beruhenden Erstverstoß soll aber auch bei Selbständigen und damit bei Apothekern Beratung Vorrang vor Sanktionen haben.“ Des Weiteren stellt das Ministerium klar, dass man auch „zunehmende Abmahnrisiken“ vermeiden will. Diesbezüglich habe der Freistaat bereits eine Initiative im Bundesrat eingebracht, die vorsieht, dass datenschutzrechtliche Verstöße generell aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) herausgenommen werden und das Verbandsklagerecht allein auf anerkannte Verbraucherschutzverbände beschränkt wird.
Wie im Beschluss angekündigt, will die Landesregierung nun bald mit den mittelständischen Berufsgruppen ins Gespräch darüber kommen, welche Umsetzungsprobleme bei der DSGVO noch entstehen könnten. Dazu wolle man auch der Landesapothekerkammer Bayern nach der Sommerpause Gespräche anbieten. „Diese Schritte sollen insgesamt dazu dienen, noch verbliebene nationale Regelungsspielräume für eine bürgernahe und mittelstandsfreundliche Umsetzung der DSGVO in der Praxis zu nutzen und die Chancen der EU-Datenschutzreform für die Digitalisierung in Bayern auszuschöpfen“, so der Ministeriumssprecher.
Landesdatenschutzbeauftragter Petri: Amtsführung der Datenschutzbehörde davon unberührt
Auch beim bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten, Prof. Thomas Petri, hat DAZ.online nachgefragt. Wie ist der Beschluss der Landesregierung zu interpretieren? Petri erklärte: „Dazu möchte ich festhalten, dass der Beschluss die unabhängige Amtsführung der beiden bayerischen Datenschutzbehörden nicht berühren kann und vermutlich auch nicht will. Der Beschluss dient wohl in erster Linie dazu, den Mittelstand zu beruhigen.“
3 Kommentare
Datenschutz
von Sven Larisch am 16.08.2018 um 10:50 Uhr
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AW: Datenschutz
von Dr. Ralf Schabik am 17.08.2018 um 8:06 Uhr
Datenschutz in Bayern
von Heiko Barz am 15.08.2018 um 10:58 Uhr
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