Doch damit nicht genug. Das bayerische Innenministerium
erklärte gegenüber DAZ.online, dass die Apotheker noch in weiteren Punkten
nicht mit einer strengen Auslegung der DSGVO zu rechnen haben – etwa bei den
Sanktionen. Zwar sei jeder Datenschutz-Verstoß ein „rechtswidriger Zustand“.
Aber: „Bei einem auf Unkenntnis beruhenden Erstverstoß soll aber auch bei
Selbständigen und damit bei Apothekern Beratung Vorrang vor Sanktionen haben.“
Des Weiteren stellt das Ministerium klar, dass man auch „zunehmende
Abmahnrisiken“ vermeiden will. Diesbezüglich habe der Freistaat bereits eine
Initiative im Bundesrat eingebracht, die vorsieht, dass datenschutzrechtliche Verstöße generell
aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
herausgenommen werden und das Verbandsklagerecht allein auf anerkannte
Verbraucherschutzverbände beschränkt wird.
Wie
im Beschluss angekündigt, will die Landesregierung nun bald mit den
mittelständischen Berufsgruppen ins Gespräch darüber kommen, welche
Umsetzungsprobleme bei der DSGVO noch entstehen könnten. Dazu wolle man auch
der Landesapothekerkammer Bayern nach der Sommerpause Gespräche anbieten. „Diese
Schritte sollen insgesamt dazu dienen, noch verbliebene nationale
Regelungsspielräume für eine bürgernahe und mittelstandsfreundliche Umsetzung
der DSGVO in der Praxis zu nutzen und die Chancen der EU-Datenschutzreform für
die Digitalisierung in Bayern auszuschöpfen“, so der Ministeriumssprecher.
Landesdatenschutzbeauftragter Petri: Amtsführung der Datenschutzbehörde davon unberührt
Auch beim bayerischen
Landesdatenschutzbeauftragten, Prof. Thomas Petri, hat DAZ.online nachgefragt.
Wie ist der Beschluss der Landesregierung zu interpretieren? Petri erklärte: „Dazu möchte ich festhalten, dass der
Beschluss die unabhängige Amtsführung der beiden bayerischen
Datenschutzbehörden nicht berühren kann und vermutlich auch nicht will. Der
Beschluss dient wohl in erster Linie dazu, den Mittelstand zu beruhigen.“
3 Kommentare
Datenschutz
von Sven Larisch am 16.08.2018 um 10:50 Uhr
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AW: Datenschutz
von Dr. Ralf Schabik am 17.08.2018 um 8:06 Uhr
Datenschutz in Bayern
von Heiko Barz am 15.08.2018 um 10:58 Uhr
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