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Sebastian Czaja
Berliner FDP-Politiker: Spahn soll sich um Lunapharm-Skandal kümmern
Czaja: Absolute Transparenz und Aufklärung ist oberste Maxime
Eine weitere Frage war, welche Konsequenzen der Senat aus dem Lunapharm-Skandal im Umgang mit Arzneimittelimporteuren und Qualitätskontrollen für Krebsmedikamente zieht. Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), das die Arzneimittelherstellung in Pharmafirmen des Landes und Zulieferfirmen weltweit und den Arzneimittelvertrieb überwacht sowie die Apothekenaufsicht innehat, führe in Berlin bereits entsprechende Qualitätskontrollen durch, heißt es in der Antwort. Und weiter: „Für weiterführende Konsequenzen ist es erforderlich, in einem ersten Schritt die Ereignisse und Verfahren in Brandenburg gemeinsam mit den anderen Bundesländern auf fachlicher Ebene auszuwerten. Es wird davon ausgegangen, dass dies im Herbst 2018 geschehen wird“.
Czaja sieht nun aber auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Pflicht: „Mehr als 220 Menschen in Berlin und Brandenburg wurden mit den wirkungslosen Krebsmedikamenten behandelt – die Dunkelziffer könnte noch weitaus höher liegen. Obwohl das gesamte Bundesgebiet betroffen sein könnte, hört man von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bisher überhaupt nichts. Herr Spahn muss jetzt einen Runden Tisch mit allen Gesundheitsministern der Länder einberufen und die Sorgen der betroffenen Patienten ausräumen“. Die Aufklärung dieses Skandals müsse von oberster Stelle geleitet werden, so Czaja. „Alles andere ist unterlassene Hilfeleistung“. Hier dürfe nur eine Maxime gelten: absolute Transparenz und Aufklärung.
Lunapharm darf indessen weiterhin nicht geschäftlich aktiv werden. Das Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) hatte am 6. August einen neuen Bescheid erlassen, demzufolge das Unternehmen seine Herstellungs- und Großhandelserlaubnis sechs Monate ruhen lassen muss. Auch die sofortige Vollziehbarkeit wurde angeordnet, sodass ein Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung hat. Während Lunapharm gegen einen ersten Bescheid gerichtlich vorgegangen ist, akzeptiert das Unternehmen den zweiten Anlauf offenbar. Beim Verwaltungsgericht Potsdam ist jedenfalls kein erneuter Antrag gegen den Bescheid eingegangen.
Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am 16. August 2018 um 13:00 aktualisiert um die Information der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, dass eine dritte Berliner Apotheke betroffen ist.
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