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Zyto-Apotheken
Ersatzkassen wollen mit Retaxationen noch warten
Gespräche mit dem DAV über „akzeptables“ Vorgehen
Der Ersatzkassenverband vdek erklärte auf Nachfrage: „Für
die Ersatzkassen ist es noch zu früh, konkrete Schritte bezüglich der
Retaxation von Medikamenten zur Krebsbehandlung (Zytostatika)
einzuleiten“. Er verweist auf den anhängigen Rechtsstreit. Diese Klage
habe keine aufschiebende Wirkung, so dass der Schiedsspruch weiterhin
gültig sei. Die Ersatzkassen wollten das Urteil des Landessozialgerichts allerdings erst abwarten. „Zurzeit befinden sie sich
in Gesprächen mit dem DAV als Vertragspartner, um eine für beide
Seiten akzeptable Vorgehensweise zu entwickeln“. Dies bestätigten auch Barmer, DAK und TK gegenüber DAZ.online..
Dennoch dürfen die Rechnungsbeanstandungen für November und Dezember 2017 spätestens Ende November erfolgen. Die Ersatzkassen verweisen darauf, dass sie bei der Retaxierung grundsätzlich an die vorgegebenen gesetzlichen und vertraglichen Fristen gebunden seien. Der Arzneiversorgungsvertrag zwischen DAV und dem vdek sieht vor, dass unrichtige Abrechnungen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Kalendermonats berichtigt werden müssen, in dem die Lieferung erfolgte.
Verzicht auf Verjährungseinrede als Chance?
Laut Barmer haben DAV und GKV-Spitzenverband keine Einigung erzielen können, auf die Geltendmachung der Verjährung zu verzichten, bis das gerichtliche Verfahren zur Hilfstaxe endgültig abgeschlossen ist. Das würde es ermöglichen, dass die Kassen im Falle einer Entscheidung pro Schiedsspruch ihre Retax-Ansprüche nicht verlieren, wenn sie sie erst später einfordern. Dem DAV würde ein solches Vorgehen allerdings entgegenkommen. Ein Sprecher erklärte gegenüber DAZ.online: „Der DAV erachtet eine Aussetzung der vertraglichen Fristen für Rechnungsbeanstandungen bis zum Vorliegen der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem LSG Berlin-Brandenburg für sinnvoll und unterstützt entsprechende Vorschläge einzelner gesetzlicher Krankenkassen (-verbände)“.
Auch einige AOKen setzen offenbar darauf, dass betroffene Apotheker auf die Einrede der Verjährung verzichten. Der AOK-Bundesverband erklärte, die Ortskrankenkassen müssten sich nach dem Hilfstaxen-Schiedsspruch Ansprüche sichern, damit diese nicht verfristen. Auf Landesebene gebe es jedoch regional unterschiedliche Verträge mit den Landesapothekerverbänden, durch die auch unterschiedliche Vorgehensweisen und Fristen bei der Retaxierung bedingt seien. „Die Spannbreite reicht dabei von fristwahrender Retaxierung bis hin zu Einigungen mit zytostatikaherstellenden Apotheken, dass die Forderungen aus dem Schiedsspruch nicht verjähren“.
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