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Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Bellartz
Kleine Entscheidungen im „Datenklau“-Verfahren
Zumindest ein paar kleinere Entscheidungen wurden am heutigen Freitag im sogenannten „Datenklau“-Prozess gefällt: Mehrere Anträge von Prof. Dr. Carsten Wegner, Verteidiger von Ex-ABDA-Sprecher und Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz, wurden vom Gericht abgelehnt. Dabei ging es unter anderem um die Vernehmung neuer Zeugen und des Staatsanwaltes. Wann und ob das Gericht zu einem Urteil in dem Verfahren kommen will, ist jedoch weiterhin völlig unklar.
Am heutigen Freitag wurde vor dem Berliner Landgericht wieder einmal im sogenannten Datenklau-Verfahren gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und einem IT-Spezialisten verhandelt. Bellartz wird vorgeworfen, den IT-Spezialisten Christoph H. dafür bezahlt zu haben, Mails mit politisch brisanten Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium abzuzweigen. H. war damals als externer IT-Experte im BMG tätig. Der Prozess läuft bereits seit Anfang des Jahres, besonders im Frühjahr waren viele Zeugen vernommen worden – auch Angestellte der ABDA und von Apotheke Adhoc sowie Mitarbeiter aus dem BMG.
So richtig kam das Verfahren in den vergangenen Wochen aber nicht mehr voran: Bellartz‘ Verteidiger Prof. Dr. Carsten Wegner beschwert sich seit längerer Zeit über die Qualität der Ermittlungen und hatte sich zuletzt auch auf einen Staatsanwalt eingeschossen, unter anderem weil sowohl von den Ermittlern als auch vom Staatsanwalt in Medienberichten Prozessdetails verraten worden sein sollen. Sein Missfallen über deren Arbeit drückte Wegner auch in mehreren Anträgen aus – er wollte beispielsweise die Vernehmung des Staatsanwaltes Roland Hennicke.
„Datenklau“-Verfahren
Bellartz-Prozess
Auch der heutige 24. Prozesstag begann mit einer Erklärung des Bellartz-Verteidigers, in der er diese Punkte erneut aufgriff. Konkret ging es darum, dass Wegner zufolge keine einzige der knapp 2400 mutmaßlich betroffenen E-Mails mit sensiblen Informationen bei Bellartz festgestellt werden konnte. Es sei daher keine Zuordnung des Tatvorwurfs zu seinem Mandanten möglich. Des Weiteren sei es auch den Zeugen deshalb nicht möglich, auszusagen, wann und wo solche Mails oder Informationen an Bellartz übergeben worden sein sollen.
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