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DAT-Anträge
Digitalisierung könnte zum Mega-Thema auf dem Apothekertag werden
Auf dem Weg zum E-Rezept und anderen digitalen Anwendungen sind noch viele Fragen offen. Dies zeigen die zahlreichen Anträge zu diesen Themen für den Deutschen Apothekertag. Dabei geht es um die Vernetzung mit den Ärzten, die Chancen für die AMTS und die Risiken durch kommerzielle Interessen.
Mit ihrem Modellprojekt zum E-Rezept zeigt die ABDA sich demonstrativ aufgeschlossen für die Digitalisierung. Das Modellprojekt soll die erste Stufe für die flächendeckende Einführung des E-Rezepts sein. Dieses Stufenkonzept möchte sich die ABDA durch einen Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands beim Deutschen Apothekertag bestätigen lassen. Darin wird die angestrebte Kooperation der Apotheker mit den Ärzten, den Softwarehäusern und den Rechenzentren erwähnt. Die freie Apothekenwahl und der Datenschutz seien dabei unverzichtbar.
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Doch die Digitalisierung geht weit über das E-Rezept hinaus. Darum bildet sie beim Apothekertag ein eigenes Antragskapitel mit vielen Anträgen. Diese zeigen das große Potenzial der Neuerungen, aber auch mögliche Fallstricke. Die hier zitierten Anträge wurden aus der Zusammenstellung für die Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes am 29. August entnommen. Daher sind noch Änderungen oder Ergänzungen möglich.
Mit einem Leitantrag soll der Gesundheitsminister aufgefordert werden, „die Einführung der Telematikinfrastruktur mit aller Kraft konsequent und beschleunigt zu verfolgen“. Die notwendigen Geräte und Softwarebestandteile müssten auch in Apotheken zeitnah zur Verfügung stehen. Dieser Antrag beruht offenbar auf der Erkenntnis, dass sich derzeit sehr viele Ärzte an die Telematikinfrastruktur anschließen. Um miteinander kommunizieren können, sollten dann auch die Apotheker daran beteiligt sein. Gemäß einem Antrag des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein soll die Bundesregierung außerdem einen klaren Zeitplan für die Einführung der flächendeckenden digitalen Grundlagen zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit und zum E-Rezept vorlegen, um Planungssicherheit zu schaffen.
Risiken des E-Rezeptes
In einem weiteren Antrag fordert dieser Verband sicherzustellen, dass E-Rezepte „nicht zu einem beliebig handelbaren Gut werden“. Es dürfe weder Provisionen für die Vermittlung noch Vergütungen an Patienten oder Dritte für die Übermittlung von E-Rezepten an Apotheken geben. Wenn solche Regelungen fehlen würden, könnten internationale Handelsplattformen für Waren aller Art E-Rezepte als digitales Handelsgut entgegennehmen, makeln und kostenpflichtig an Apotheken weiterleiten, heißt es in der Begründung des Antrags. Krankenkassen könnten dies ausnutzen, um wirtschaftliche Vorteile zu realisieren. Durch Provisionen für den Umgang mit E-Rezepten könnte dies weiter verschärft werden. Daraus könnten existenzielle Risiken für deutsche Apotheken entstehen. Andere europäische Länder hätten diese Probleme durch strikte Bestimmungen gemeistert, erklären die Antragsteller des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein.
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