Arzneimittelvorräte und Co.

Brexit: Hersteller sollen hamstern, Apotheken nicht

Karlsruhe - 30.08.2018, 12:45 Uhr

Harter Brexit: Apotheken in Großbritannien sollen keine Extravorräte anlegen. (s / Foto: imago)

Harter Brexit: Apotheken in Großbritannien sollen keine Extravorräte anlegen. (s / Foto: imago)


Ermittlungen drohen bei auffälligen Bestellungen

Auch Kliniken und Vor-Ort-Apotheken in ganz Großbritannien brauchen keine zusätzlichen Arzneimittelvorräte anlegen, „die über dem üblichen Niveau liegen“, erklärte der Minister. Auch sollten Ärzte Arzneimittel nicht für längere Zeiträume verschreiben. Gleichzeitig droht Hancock, dass exzessives Bevorraten Folgen haben könne: „Örtliche Lagerhaltung ist nicht notwendig und jeder Zwischenfall von unnötigen Arzneimittel-Bestellungen wird Ermittlungen nach sich ziehen“.

In Richtlinien der britischen Regierung ist hingegen vorgesehen, dass aus oder über die EU liefernde Pharmahersteller für den Fall eines harten Brexits sechswöchige Vorräte apothekenpflichtiger Arzneimittel aufbauen sollen. So will das Land Probleme bei der Einfuhr nach einem harten Brexit verhindern. „Dies ist die aktuelle Planungsgrundlage, aber angesichts möglicher zukünftiger Entwicklungen wird sie natürlich gegebenenfalls überarbeitet“, erklärt die Regierung. 

Anbindung an EU-Datenbanken zur Arzneimittelsicherheit fiele weg

Falls es nicht zu Abkommen mit der EU kommt, soll die britische Arzneimittelbehörde MHRA ab dem 29. März 2019 in Großbritannien die Funktionen übernehmen, die die EMA bislang erfüllt hat. Arzneimittel-Zulassungen müssen dann in Großbritannien eigens erworben werden. Die zusätzlichen bürokratischen Hürden würden die Attraktivität Großbritanniens für Pharmahersteller verringern und „wahrscheinlich bedeuten, dass NHS-Patienten später als Patienten anderer Länder Zugang zu neuen Therapien bekommen“, erklärte Steve Bates, Geschäftsführer des britischen Industrieverbands „BioIndustry Association“.

Gleichzeitig fällt bei einem harten Brexit die Anbindung des Landes an EU-Datenbanken zu klinischen Studien oder die Arzneimittelsicherheit weg, neue Portale müssen programmiert werden. Die neue EU-Verordnung für klinische Studien, die noch nicht in Kraft ist, soll in Großbritannien nicht in nationales Recht umgewandelt werden, doch will das Land seine Gesetzgebung angleichen. Bestehende zentrale EU-Zulassungen sollen nach den Plänen der britischen Regierung in britische Zulassungen umgewandelt werden, ausländische Firmen müssen innerhalb einer Übergangsfrist bis Ende 2020 Zweigniederlassungen im Vereinigten Königreich aufbauen. Medizinprodukte mit CE-Kennzeichnung sollen jedoch auch für den britischen Markt zugelassen werden.                                                                                                                                                   



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Brexit - dann Land unter

von ratatosk am 12.11.2019 um 18:39 Uhr

Nicht hamstern, weil die Regierung Pläne hat ?! glaubt der britische Minister eigentlich seinen eigenen Unsinn ? Wenn jemand noch inkompetenter ist als die deutsche Seite, dann die derzeitige britsche Verwaltung, aber die ist offensichtlich von der nackten Angst getrieben.
Ermittliung für Vorratskäufe ? auf welcher gesetzliche Basis denn, mit welchen konkreten Vorgaben? Jeder wird versuchen für sich einen nötigen Vorrat anzulegen, wird nur kaum klappen, ist aber nicht zu verhindern.

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