DAZ.online: Wie sieht es hier mit der Beweispflicht aus?
Melcher: Wir haben hier eigentlich eine Beweiserleichterung zugunsten des Patienten: Ist das
Arzneimittel im Einzelfall geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird
vermutet, dass der Schaden auch hierdurch verursacht wurde (§ 84 Abs. 2 AMG). Weiß man also, dass NDMA in
bestimmten valsartanhaltigen Arzneimitteln beispielsweise
zu Nierenkrebs führen kann und liegt ein solcher Tumor auch vor, wird zunächst vermutet, dass NDMA ursächlich hierfür war. Allerdings: Die Vermutung gilt nicht,
wenn ein anderer Umstand ebenfalls geeignet ist, den Schaden zu verursachen. Haben wir es zum Beispiel mit einem starken Raucher zu
tun, wird es schwierig. Dann müsste der Patient wiederum darlegen, warum das nicht die Ursache der Erkrankung sein kann. Es
kommt damit zu einem Ping-Pong-Spiel der Beweislast. Das macht die
Angelegenheit schwierig. Hinzu kommt, dass solche Verfahren sich über Jahre
hinziehen können. Fünf bis zehn Jahre kann es schon bis
zu einer rechtskräftigen, also endgültigen gerichtlichen Entscheidung dauern.
DAZ.online: Können Sie besorgten Betroffenen dann überhaupt
raten, sich auf einen solchen Prozess einzulassen?
Melcher: Eindeutig ja. Aber es sind noch
viele Umstände unklar und es gibt natürlich Risiken.
Patienten mit einer
Rechtsschutzversicherung sollten in jedem Falle versuchen, ihre Rechte
durchzusetzen.
DAZ.online: Gibt es hinsichtlich der Verjährungsfristen
etwas zu beachten?
Melcher: Die Patientenansprüche
verjähren in drei Jahren. So zurzeit noch keine valsartanbedingte Erkrankung
vorliegt, beginnt diese dreijährige Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn der Schaden eingetreten
ist.
DAZ.online: Welche Ansprüche kommen noch in Betracht?
Melcher: Wir beginnen in einem
etwaigen Mandat stets mit der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gemäß § 84
a AMG. Ein solcher Anspruch ist gerichtet auf Verdachtsfälle, Neben- und
Wechselwirkungen des Medikaments. Neben den pharmazeutischen Unternehmen
müssen insoweit auch die für die
Arzneimittelzulassung zuständigen Behörden Auskünfte erteilen.
DAZ.online: Vielen Dank für das Gespräch!
1 Kommentar
Interessant ...
von Kritiker am 09.09.2018 um 5:29 Uhr
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