Interview Rechtsanwalt Melcher

Verunreinigtes Valsartan: Diese Rechte und Möglichkeiten haben Patienten

Berlin - 07.09.2018, 17:45 Uhr

Patienten und Angehörige sind nach der Valsartan-Krise verunsichert.  Bei einer Informationsveranstaltung konnten sie Rechtsanwälten ihre Fragen stellen. ( r / Foto: Kadmy / Stock.adobe.com)

Patienten und Angehörige sind nach der Valsartan-Krise verunsichert.  Bei einer Informationsveranstaltung konnten sie Rechtsanwälten ihre Fragen stellen. ( r / Foto: Kadmy / Stock.adobe.com)


Der Anfang Juli gestartete Rückruf valsartanhaltiger Arzneimittel hat betroffene Patienten massiv verunsichert. Sie sorgen sich um ihre Gesundheit und wollen wissen, welche Rechte sie nun haben. Genau zu diesem Thema gab es am gestrigen Donnerstagabend eine Informationsveranstaltung einer Freiburger Anwaltskanzlei. Das Interesse war groß. Die auf Medizinrecht spezialisierten Fachanwälte machten aber auch deutlich, dass Schadensersatzansprüche nicht leicht durchzusetzen sind. DAZ.online hat mit Rechtsanwalt Heiko Melcher gesprochen

EU-weit und darüber hinaus wurden seit Anfang Juli dieses Jahres valsartanhaltige Arzneimittel zurückgerufen. Der Grund: Bei zunächst nur einem chinesischen Wirkstoffhersteller, später aber auch bei weiteren Valsartan-Produzenten, wurden produktionsbedingte Verunreinigungen mit N-Nitrosodimethylamin (NDMA) festgestellt – einem Stoff, der von der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO und der EU als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft ist. Der Rückruf erfolgte über Großhandel und Apotheken – aber nicht auf Patientenebene. Man wollte vermeiden, dass Patienten ihr Medikament sofort absetzen – denn das könnte riskanter sein als eine Packung eines verunreinigten Arzneimittels aufzubrauchen.

Auch wenn nach wie vor nicht klar ist, in welchem Maße die einzelnen Präparate mit NDMA kontaminiert sind und wie groß die Gefahr für die betroffenen Patienten tatsächlich ist: Schon das Wort „krebserregend“, mag es auch relativierend verwendet werden, beunruhigt die Menschen. Was bedeutet die Verunreinigung nun konkret für die Anwender der Arzneimittel und ihre Angehörigen – auch vor dem Hintergrund, dass sie offenbar bereits seit 2012 infolge einer Syntheseänderung besteht? Welche Rechte haben sie? Gibt es möglicherweise Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche?

Dieser Fragen haben sich am gestrigen Donnerstagabend die Freiburger Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht Ricarda Thewes und Heiko Melcher angenommen. Sie hatten Betroffene und Interessierte in ihre Kanzleiräume geladen. DAZ.online hat Rechtsanwalt Melcher gefragt, was die Teilnehmer bewegte – und welchen juristischen Rat es für sie gibt.

Schnepper und Melcher Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Heiko Melcher 

DAZ.online: Herr Melcher, wie groß war das Interesse an Ihrer Patienten-Informationsveranstaltung?

Melcher: Es war groß! Wir mussten aufgrund der Größe unseres Kanzlei-Konferenzraumes die Teilnehmerzahl auf 30 beschränken – Anmeldungen hatten wir deutlich mehr.

DAZ.online: Was bewegte die Teilnehmer? Welche Fragen trieben sie um?

Melcher: Patienten und Angehörige wollten vor allem wissen, wie sicher nun ihre neuen Produkte sind, die nicht vom Rückruf betroffen sind. Das waren pharmakologische Fragen, die wir als Juristen natürlich nicht beantworten konnten. Problematisch ist für Valsartan-Patienten mittlerweile offenbar auch, dass nicht zurückgerufene Arzneimittel teilweise nicht mehr zu bekommen sind. Viele zeigten sich auch irritiert, dass ihre Ärzte sie nicht über die Verunreinigung informiert haben.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Interessant ...

von Kritiker am 09.09.2018 um 5:29 Uhr

... wären Informationen über die Größenordnung möglichen Schadensersatzes.

Für die Geschädigten in Deutschland scheint doch im Vergleich zu den USA bestenfalls ein Almosen durchsetzbar zu sein.

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