Niedersachsen

Es gibt noch Klärungsbedarf beim Stationsapotheker

Berlin - 12.09.2018, 07:00 Uhr

                                
                                        


                                        Künftig sollen spezielle Stationsapotheker in niedersächsischen Kliniken auf die Arzneimittelgabe achten. ( r / Foto: YakobchukOlena/ stock.adobe.com)

Künftig sollen spezielle Stationsapotheker in niedersächsischen Kliniken auf die Arzneimittelgabe achten. ( r / Foto: YakobchukOlena/ stock.adobe.com)


Eine Regelung mit Vorbildcharakter

Nach der Sommerpause stand der Gesetzentwurf nun schon zwei Mal auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Landtags. Das erste Mal gab es Zeitprobleme und die Beratung wurde verschoben. Vergangene Woche wurden sodann mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) insbesondere die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf erörtert. Wie der Ausschussvorsitzende Holger Ansmann (SPD) gegenüber DAZ.online erklärte, ergab sich daraus „weiterer Klärungs- und Beratungsbedarf insbesondere auch unter Berücksichtigung geltender bundesgesetzlicher Bestimmungen“. Die Beratung im Ausschuss soll nun nach einer neuen Stellungnahme des GBD fortgesetzt werden.

Es gilt nun, zu klären, ob die Aufgaben eines Stationsapothekers, der direkt der Krankenhausapotheke oder der klinikversorgenden Apotheke unterstellt ist, nicht ohnehin schon bundesgesetzlich geregelt sind, sodass hier Landes- und Bundesrecht miteinander ins Gehege kommen. Wie die Lösung aussieht, ist noch unklar – es bleibt aber die Hoffnung, dass der Stationsapotheker aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ganz begraben wird. Zu beachten ist auch, dass Niederachsen bei diesem Thema eine Vorreiterstellung einnimmt und die Regelung daher auf weitere Vorhaben ausstrahlen wird. Die Gesundheitsministerkonferenz hat bei ihrem diesjährigen Treffen einen Beschluss zum Thema Patientenorientierung mit Blick auf die Stationsapotheker gefasst. Die Länderminister fordern darin das Bundesgesundheitsministerium auf, zu prüfen, in wie weit Regelungen auf Bundesebene die Arbeit von Stationsapothekern unterstützen können.

Der Politik dürfte daran gelegen sein, möglichst schnell weiterzukommen. Das neue Krankenhausgesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten. Außerdem beginnt am 30. Oktober der Strafprozess gegen Niels H. vor dem Landgericht Oldenburg. Ihm werden 97 weitere Morde in Kliniken in Delmenhorst und Osnabrück zur Last gelegt. Es wird ein reges Medieninteresse erwartet. Da 120 Nebenkläger in dem Prozess auftreten werden, hat das Gericht die Verhandlung in die Weser-Ems-Halle ausgelagert. Bislang sind bis Mai 24 Verhandlungstermine vorgesehen.   



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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