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Bei den Arzneimitteln arbeitet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach eigener Aussage gerade daran, die Gleichpreisigkeit wieder herzustellen. Bei den Büchern will die Bundesregierung verhindern, dass die Festpreise überhaupt in Frage gestellt werden. Das teilte die Regierung jetzt auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion mit. Nichtsdestotrotz wolle man die Empfehlung der Monopolkommission, die Preisbindung aufzuheben, prüfen.
Die sogenannte Buchpreisbindung ist hierzulande im Buchpreisgesetz verankert. Sie gilt in Deutschland für die Preise im Buchhandel und wurde 2009 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für zulässig erklärt. Der Schutz der Bücher als Kulturgut rechtfertige Eingriffe in den freien Handel, hieß es damals. Im Frühjahr dieses Jahres stellte die Monopolkommission die Festpreise bei Büchern mit einem Gutachten infrage – mit Verweis auf den EuGH-Entscheid zu den Arzneimittelpreisen. Das Gutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“, hatte die Kommission ohne konkreten Auftrag anlässlich des EuGH-Urteils erstellt. Darin erklären die Ökonomen aus rechtlicher Sicht den Schutz des Kulturguts Buch zwar zu einem grundsätzlich anzuerkennenden kulturpolitischen Ziel. Allerdings halten sie es für fraglich, ob sich objektiv belegen lässt, dass die Buchpreisbindung einen kulturpolitischen Mehrwert generiert, der den mit ihr verbundenen Markteingriff rechtfertigt.
Und so wollte nun die FDP-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen, wie man denn auf diese Empfehlungen reagiere. Neben der allgemeinen Meinung zur Preisbindung interessierten sich die Liberalen auch dafür, ob die Bundesregierung ein ähnliches EuGH-Verfahren wie bei den Arzneimitteln auch bei den Buchpreisen erwarte, ob inländische Buchhändler gegenüber grenzüberschreitenden Händlern benachteiligt seien und was man plane, um etwaige Nachteile von Inländern gegenüber EU-Versendern zu beseitigen.
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Die Antwort der Bundesregierung lässt keine großen Interpretationen zu. Auf die allgemeinen Fragen der FDP antwortet die Regierung: „Die Bundesregierung hält die Buchpreisbindung für ein wichtiges und unverzichtbares kulturpolitisches Instrument. Es ist im Interesse der Allgemeinheit, das Kulturgut Buch zu schützen.“ Zudem heißt es schlicht, dass die Buchpreisbindung mit dem Unionsrecht „vereinbar“ sei. Probleme wie im Arzneimittelhandel, wo EU-Versender Verbrauchern in Deutschland seit Jahren Rx-Boni geben, sieht die Bundesregierung nicht. Schließlich gelte die Preisbindung für alle Anbieter: „Aus dem BuchPrG ergeben sich keine Nachteile für den inländischen Buchhandel. Die gesetzliche Preisbindung ist von allen Buchhändlern, die Bücher an Letztverbraucher in Deutschland verkaufen, einzuhalten.“
1 Kommentar
Inhaltliche Frage - auch zur Weiterleitung
von Christian Redmann am 18.09.2018 um 13:21 Uhr
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