Arzneiverordnungs-Report 2018

Was tun gegen Hochpreiser?

Berlin - 20.09.2018, 17:00 Uhr

Vor allem neue und biotechnologisch hergestellte Arzneimittel finden die AVR-Herausgeber viel zu teuer. ( r / Foto: industrieblick

                                        / stock.adobe.com)

Vor allem neue und biotechnologisch hergestellte Arzneimittel finden die AVR-Herausgeber viel zu teuer. ( r / Foto: industrieblick / stock.adobe.com)


Arzneimittelsicherheit und die Import-Frage

Zur Sprache kam auch die Frage des Parallelvertriebs und der Importe: Litsch hatte erst vor wenigen Tagen erklärt, dass er die Importquote nicht brauche: Das System sei kompliziert, die Ersparnis nicht sensationell. Und auch Ludwig hatte sich in seiner Eigenschaft als Mitglied der Taskforce Lunapharm bereits für ein Verbot des Parallelvertriebs und des Parallelimports ausgesprochen.

Heute bekräftigte er diese Haltung: Die hohen Arzneimittelpreise hierzulande machten Deutschland zu einem attraktiven Ziel für Kriminelle, die mit solchen Importgeschäften Geld machen wollen. Es habe gute Gründe, warum in Krankenhäusern parallelvertriebene und -importierte Arzneimittel nicht zugelassen sind. Und auch Schwabe meint: Importe lohnen sich nur, weil es in Deutschland so hohe Preise gibt. Würde man diese angehen, so löse sich auch die Diskussion um die Importe in Luft auf.  

Ludwig hat aber noch eine weitere Botschaft: In Deutschland ist es nach wie vor gut um die Arzneimittelsicherheit bestellt. Zwar seien die Skandale um Valsartan und Lunapharm zwei „sehr unerfreuliche Vorgänge“. Hier hätten Behörden auf verschiedenen Ebenen eklatant versagt. Dennoch sieht er keinen Grund, Patienten zu verunsichern. Kriminelle Netzwerke müsse man jedoch bekämpfen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Vorsitzender? ja . Wie lange schon? 12 Jahre

von Dr. Andreas van de Valk am 22.09.2018 um 17:50 Uhr

"Viele Ärzte, so Ludwig, seien verunsichert, hätten Sicherheitsbedenken oder wüssten schlicht nicht, wie es um die rechtlichen Grundlagen der im zentralisierten Verfahren zugelassenen Biosimilars stehe."

Organisation der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft laut Internetauftritt

"Die AkdÄ erhält mittels Statut Aufgaben von seiten der Bundesärztekammer und informiert die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit. Die Aufgaben und Tätigkeiten der AkdÄ sind im Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer aufgeführt. Mit den Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische Problemlösungen auf der Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach Arzneimittelgesetz (AMG § 62) Stufenplanbeteiligte. Sie veranstaltet und wirkt mit an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen."

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.