Arzneiverordnungs-Report 2018

Was tun gegen Hochpreiser?

Berlin - 20.09.2018, 17:00 Uhr

Vor allem neue und biotechnologisch hergestellte Arzneimittel finden die AVR-Herausgeber viel zu teuer. ( r / Foto: industrieblick

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Vor allem neue und biotechnologisch hergestellte Arzneimittel finden die AVR-Herausgeber viel zu teuer. ( r / Foto: industrieblick / stock.adobe.com)


Auch in diesem Jahr beklagen die Herausgeber des AOK-nahen Arzneiverordnungs-Reports die steigenden Kosten der Arzneimittelversorgung. Trotz durchaus wirksamer Sparinstrumente entwickelten sich vor allem die Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel und Biologika äußerst dynamisch. Die Herausgeber sowie AOK-Chef Martin Litsch fordern daher unter anderem, den Biosimilar-Wettbewerb zu fördern. Litsch kann sich sogar die Aut-idem-Substitution von Biologika in der Apotheke vorstellen.

Der am heutigen Donnerstag in Berlin vorgestellte Arzneimittelverordnungsreport (AVR) 2018 analysiert den Arzneimittelmarkt des vergangenen Jahres:  017 haben die Krankenkassen 39,9 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben – inklusive der Zuzahlung der Versicherten. Gegenüber dem Vorjahr waren dies 1,4 Milliarden Euro beziehungsweise 3,7 Prozent mehr.

Mag der prozentuale Anstieg vergleichsweise moderat erscheinen – die AVR-Herausgeber hält ihn traditionell für viel zu hoch. Dabei werden mit Festbeträgen, Rabattverträgen und früher Nutzenbewertung Jahr für Jahr Milliarden gespart. Dass der Trend dennoch weiter nach oben geht, liegt laut AVR-Herausgeber Professor em. Ulrich Schwabe vor allem an den patentgeschützten Arzneimitteln: Auf sie entfielen im vergangenen Jahr 18,5 Milliarden Euro des GKV-Arzneimittelmarktes. „Damit hat sich ihr Umsatzanteil in den letzten 20 Jahren von 33 Prozent auf 45 Prozent erhöht“, betont Schwabe. Betrachte man nur die 20 führenden Patentarzneimittel mit Verordnungskosten von 7 Milliarden Euro, so liege die Ausgabensteigerung gegenüber dem Vorjahr bereits bei 16,3 Prozent. Gerade die ganz neuen Arzneimittel sind teuer – schließlich besteht für sie in Deutschland im ersten Jahr nach Markteinführung noch Preisfreiheit. Für Schwabe unverständlich: „Dies ist in keinem anderen europäischen Land möglich“.

Schwabes Vorschläge zur Ausgabensenkung:

  • Rückwirkende Geltung des Erstattungsbeitrags ab Markteintritt,
  • Nutzenbewertung des Bestandsmarkts, also von Arzneimitteln, die vor 2011 auf dem Markt waren,
  • reguläre Nutzenbewertung für Orphan Drugs,
  • Festbeträge für Biosimilars mit europäischem Preisvergleich,
  • ggf. Verordnungsausschlüsse für Hochpreisarzneimittel (So geschehen bereits bei PCSK9-Inhibitoren).

Auch Biopharmazeutika und Biosimilars stehen im Fokus der AVR-Herausgeber. Biologische Antirheumatika, monoklonale Antikörper oder biotechnologisch hergestellte Insuline schlagen bei den Kassen deutlich zu Buche. Humira® (Adalimumab) steht seit Jahren auf Platz eins der nach Nettokosten führenden Arzneimittel. Aber warum kostet es in den Niederlanden 33 Prozent weniger als in Deutschland (unter Berücksichtigung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze)? Darauf hat auch Schwabe keine Antwort.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Vorsitzender? ja . Wie lange schon? 12 Jahre

von Dr. Andreas van de Valk am 22.09.2018 um 17:50 Uhr

"Viele Ärzte, so Ludwig, seien verunsichert, hätten Sicherheitsbedenken oder wüssten schlicht nicht, wie es um die rechtlichen Grundlagen der im zentralisierten Verfahren zugelassenen Biosimilars stehe."

Organisation der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft laut Internetauftritt

"Die AkdÄ erhält mittels Statut Aufgaben von seiten der Bundesärztekammer und informiert die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit. Die Aufgaben und Tätigkeiten der AkdÄ sind im Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer aufgeführt. Mit den Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische Problemlösungen auf der Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach Arzneimittelgesetz (AMG § 62) Stufenplanbeteiligte. Sie veranstaltet und wirkt mit an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen."

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