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Terminservice- und Versorgungsgesetz
Spahn will Wahltarife für Homöopathie abschaffen
Homöopathika über Satzungsleistung weiterhin möglich
Die sogenannten Wahltarife wurden mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 geschaffen. Damals sollte die Wahlfreiheit für Versicherte gestärkt werden, indem die Krankenkassen die Möglichkeit bekommen, ihren Versicherten solche Tarife anzubieten. Versicherte können sich freiwillig für einen solchen Tarif entscheiden. Für die Homöopathie-Tarife haben sich offenbar aber nur wenige Versicherte entschieden.
Nicht zu verwechseln sind die Homöopathie-Wahltarife allerdings mit der grundsätzlichen Möglichkeit für die Kassen, homöopathische Produkte über ihre Satzungsleistungen anzubieten. Zur Erklärung: Die Erstattung von OTC-Arzneimitteln wurde im Jahr 2004 im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Nur in vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Ausnahmefällen werden Präparate weiterhin erstattet.
Anfang 2012 wurde für rezeptfreie Präparate mit dem Versorgungsstrukturgesetz jedoch wieder eine Tür geöffnet: Kassen können die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel seitdem im Rahmen ihrer Satzungsleistungen übernehmen. Immer mehr Kassen nutzen diese Möglichkeit.
9 Kommentare
spahn
von LL am 03.12.2018 um 15:33 Uhr
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Dazu
von Peter Lahr am 26.09.2018 um 10:18 Uhr
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Gesundheit
von Marianne Emanuel am 26.09.2018 um 10:03 Uhr
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AW: Gesundheit
von S. Wagner-Schröer am 28.09.2018 um 12:10 Uhr
Lobbyismus vom Feinsten
von Dr. Klinge am 26.09.2018 um 7:39 Uhr
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Lobbyismus vom Feinsten
von Dr. Klinge am 25.09.2018 um 23:04 Uhr
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AW: Lobbyismus vom Feinsten
von A.B. am 26.09.2018 um 6:35 Uhr
AW: Lobbyismus vom Feinsten
von Dr. Klinge am 26.09.2018 um 7:41 Uhr
AW: Lobbyismus vom Feinsten
von Jan Kusterer am 28.09.2018 um 11:59 Uhr
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