Positionen des BVDAK

Kooperations-Apotheken wollen impfen

Berlin - 02.10.2018, 17:45 Uhr

Der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann hat neue Positionen zur Weiterentwicklung des Apothekenwesens vorgelegt. (m / Foto: BVDAK)

Der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann hat neue Positionen zur Weiterentwicklung des Apothekenwesens vorgelegt. (m / Foto: BVDAK)


Der Bundesverband deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) spricht sich dafür aus, dass die öffentlichen Apotheken in Zukunft mehr heilberufliche Verantwortung übernehmen können. So sollten Apotheken nach entsprechender Weiterbildung Grippe- und andere Standardimpfungen durchführen können. Dafür will der Verband nun um Unterstützung im Bundesgesundheitsministerium werben.

Der Bundesverband deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat seine Positionen zur Weiterentwicklung des Apothekenwesens fortgeführt und ein weiteres Positionspapier veröffentlicht. Unter anderem fordert der Verband darin, das heilberufliche Angebot von Apotheken zu erweitern.  

Erst vergangene Woche wurde bei einer Diskussionsrunde des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller deutlich, dass das Impfen in der Apotheke auch in der Politik auf offene Ohren stößt. In anderen Ländern ist dieses Angebot bereits etabliert. Allerdings übt sich die ABDA in puncto Impfen bislang in Zurückhaltung – die Konfrontation mit den Ärzten will man offenbar vermeiden. Der BVDAK sieht hier seine Chance. Er tritt ausdrücklich dafür ein, dass in Apotheken künftig – nach entsprechender Weiterbildung – Grippeimpfungen oder andere Standardimpfungen selbstständig durchgeführt werden dürfen. So ließe sich die Durchimpfungsrate spürbar steigern und Ärzte könnten entlastet werden. Zur Erarbeitung eines grundlegenden Konzeptes stehe der BVDAK dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gerne zur Verfügung, lässt der Verband wissen. Ein Pilotprojekt unter dem Dach des BMG könnte nach Absegnung des Konzeptes bereits 2019 erfolgen.

Ferner plädiert der BVDAK dafür, die Vorgaben für den Botendienst zu vereinfachen, um so der gesteigerten Serviceerwartung der Patienten im digitalen  Zeitalter entgegenkommen zu können. Den Vor-Ort-Apotheken sollte möglich sein, die Bevölkerung systematisch per Botendienst versorgen zu können – ohne, dass ein begründeter Einzelfall vorliegt oder eine Versandhandelserlaubnis erforderlich ist. Dabei sollte es aus BVDAK-Sicht im freien Ermessen der Apotheken stehen, hierfür auch Gebühren zu verlangen.

Auch in Sachen Digitalisierung will der BVDAK voranschreiten: Dazu schlägt er vor, eine einheitliche digitale Plattform einzuführen, die staatlicher Kontrolle unterliegt. Wenn es gelinge, alle deutschen Apotheken untereinander zu vernetzen, sei ein deutschlandweites Medikationsmanagement wesentlich leichter umzusetzen. An diese Plattform müssten sich alle Apotheken, E-Rezeptanbieter, Rezeptabrechner, Apotheken-App-Anbieter und sonstige Dienstleister, die miteinander im Wettbewerb stehen, anschließen können.

Rezepturen auslagern, mehr Befugnisse für PTA und höheres Honorar

Ferner spricht sich der Verband für eine Verstärkung der intradisziplinären Zusammenarbeit von Apotheken bei Rezepturen aus. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen können Rezepturen bereits im Filialverbund auf eine Apotheke konzentriert werden. Denkbar sei, dass Apotheken, die nicht umfassend über die Erfahrung verfügen, patientenindividuell hergestellte Rezepturen von Kollegen beziehen dürfen.

Zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit sollten nach Vorstellung des Verbands PTA ihre Kompetenzen in speziellen, regelmäßigen Fortbildungen erweitern können. So könnten sie in ihren Apotheken zur Entlastung, etwa in der Rezeptur oder in anderen Bereichen, beitragen und Aufgaben der Apotheker übernehmen. Im ärztlichen Bereich habe sich eine solche Kompetenzerweiterung  bereits bewährt. Auch die Attraktivität des PTA-Berufs würde damit gesteigert und  dem Mangel an approbiertem Personal entgegengewirkt.

Zudem sollte ermöglicht werden, Personal in der Apotheke zu beschäftigen, das  nicht ausdrücklich in der Apothekenbetriebsordnung genannt ist. Es sei  beispielsweise nicht ersichtlich, warum Alten- und Krankenpfleger, die in entsprechenden Einrichtungen Arzneimittel stellen dürfen, diese Tätigkeit nicht in einer Apotheke ausüben dürfen.

Nicht zuletzt ist dem BVDAK die Sicherung der wirtschaftlichen Stärke und  Unabhängigkeit der Apotheke ein Anliegen. Dazu müsse das derzeitige Vergütungssystem grundsätzlich erhalten bleiben, das Fixhonorar aber leistungsgerecht erhöht und dynamisiert werden. Auch das Rezepturhonorar und das Notdiensthonorar müssten deutlich erhöht werden.

Dem BVDAK ist klar: Für seine Vorhaben bedarf es der Unterstützung des BMG und der Schaffung des entsprechend notwendigen gesetzlichen Rahmens. Man darf gespannt sein, ob und wie Minister Jens Spahn (CDU) auf die Vorschläge des Verbands anspricht.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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