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Anfrage zu Valsartan
Linke für Valsartan-Entschädigungsfonds
Gabelmann: Schlampereien bei der Kontrolle nicht auf dem Rücken von Patienten und Apotheken austragen
Das heißt nichts anderes, als dass die Kunden sich an die Apotheken halten können und diese sich wiederum an diejenigen, die ihnen die verunreinigten Arzneimittel verkauft haben. Dabei sind allerdings auch die handelsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Danach hat bei einem Handelsgeschäft (wie zwischen Apotheke und Großhandel), der Käufer „die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen“. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss „die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt“ (§ 377 HGB).
Gilt für privat und gesetzlich-Versicherte wirklich das Gleiche?
Erstaunlich ist allerdings, dass Weiss bei ihrer kurzen Antwort nicht zwischen privat- und gesetzlich Versicherten unterscheidet. Denn der Erwerb eines Arzneimittels in der Apotheke für einen gesetzlich Versicherten ist gerade kein klassischer Kaufvertrag. Hier spielt bekanntlich auch das Sozialrecht eine entscheidende Rolle. Und weil das so ist, können Krankenkassen beispielsweise auch auf Null retaxieren, obwohl die Apotheke eine mangelfreie Sache an den Versicherten abgegeben hat (aber z.B. einen Rabattvertrag nicht beachtet hat). Im normalen Kaufrecht wäre das undenkbar. Sicherlich sind diese Fragen juristisch diskutabel – aber sicher auch nicht so leicht zu beantworten, wie es die Staatssekretärin getan hat.
Und welche Verantwortung trifft Hersteller und Behörden?
Auch die Arzneimittelexpertin der Linken Sylvie Gabelmann ist nicht wirklich zufrieden mit der Antwort – nicht zuletzt aus rein praktischen Gründen: Denn auf mögliche Probleme bei der Durchsetzung dieser Rechtsansprüche gehe die Bundesregierung genauso wenig ein wie auf eine Teil-Verantwortung durch die Zulassungsbehörden. „Schließlich sind die verunreinigten Produkte, die dann über die Apotheken zu den Patient*innen gelangt sind, zuvor von Behörden zugelassen und mit einem Eignungszertifikat versehen worden.“ Doch Hersteller, Aufsichts- und Zulassungsbehörden haben jahrelang nichts von der Verunreinigung bemerkt.
Gabelmann verweist darauf, dass die zurückgerufenen Blutdruckmittel in Deutschland von rund 900.000 Patienten eingenommen wurden. Neben den möglichen schweren gesundheitlichen Gefährdungen gehe es auch um einen enormen finanziellen Schaden. „Hier darf sich die Bundesregierung nicht einfach aus der Mitverantwortung stehlen“, so Gabelmann. Sie schlägt vor, Wege zu prüfen, wie einen Entschädigungsfonds, in den die öffentliche Hand gemeinsam mit dem Wirkstoffhersteller aus China einzahlen. So könnte für eine schnelle und unbürokratische Entschädigungsregelung gesorgt werden. Schlampereien bei Herstellung und Kontrolle dürften jedenfalls nicht auf dem Rücken von Patienten und Apothekern ausgetragen werden.
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