Apothekenvergütung

Landet das Honorargutachten doch im Gesundheitsausschuss?

Berlin - 17.10.2018, 13:15 Uhr

Die Grünen-Bundestagsfraktion lässt nicht locker: Sie will das Honorargutachten gerne im Gesundheitsausschuss des Bundestages besprechen. (s / Foto: Imago)

Die Grünen-Bundestagsfraktion lässt nicht locker: Sie will das Honorargutachten gerne im Gesundheitsausschuss des Bundestages besprechen. (s / Foto: Imago)


Eigentlich war es beschlossene Sache: Das Honorargutachten der Agentur 2HM soll nicht im Gesundheitsausschuss des Bundestages besprochen werden. Die Grünen wollten es dort gerne behandeln. Die Union stellte sich aber quer, daraufhin schickten die Grünen das Thema in den Wirtschaftsausschuss, der dankend annahm. Nun versuchen es die Grünen erneut: Dem Vernehmen nach wollen sie es gesundheitspolitisch besprechen, weil auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Gutachten noch nicht begraben hat.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zählte auf dem diesjährigen Deutschen Apothekertag (DAT) die Themen auf, die er in den kommenden sechs Monaten mit den Apothekern besprechen will, um sie dann gegebenenfalls in ein Gesetz zum Apothekenmarkt einfließen zu lassen. Darunter waren einige für die Apotheker „positive“ Themen, wie etwa zusätzliche Beratungshonorare, eine Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale oder Präventionsleistungen in der Apotheke. Doch Spahn kündigte an, auch über das Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums sprechen zu wollen. Denn dies liege nun mal vor.

Dass das Gutachten auch im Parlament, also im Bundestag, nochmals zum Thema wird, das steht schon länger fest: Schließlich hatten es die Grünen geschafft, das Gutachten im Wirtschaftsausschuss unterzubringen. Dort soll im Dezember ein nicht öffentliches Fachgespräch stattfinden, eine Einladung gibt es aber noch nicht. Zuvor hatte die Oppositionsfraktion das Papier eigentlich im Gesundheitsausschuss ansprechen wollen. Doch die Unionsfraktion hatte etwas dagegen. Da die SPD-Fraktion koalitionstreu sei, stimmten dann auch die Sozialdemokraten gegen eine Vorlage im Gesundheitsausschuss, erklärte Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, damals gegenüber DAZ.online.

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Die Grünen lassen aber nicht locker und wollen das im Apothekerlager verhasste Papier zur Apothekenvergütung weiterhin unbedingt im Gesundheitsausschuss behandeln. Nach Informationen von DAZ.online setzten es die Grünen am gestrigen Dienstag erneut auf die Tagesordnung des Obleuteausschusses, der über die Themensetzung im Gesundheitsausschuss berät. Eine Entscheidung gab es nicht: Die Diskussion darüber wurde auf den 6. November verlegt.

ABDA: Datenpanel statt Gegengutachten

Interessant ist aber auch der Grund, warum die Grünen bei dem Thema nun eine erneute Offensive starten. Offiziell wollte sich niemand der beteiligten Abgeordneten zu dem Thema äußern. Dem Vernehmen nach sollen aber insbesondere die Aussage Spahns, dass über das Honorargutachten gesprochen werden müsse, für die Wiedervorlage gesorgt haben. Zur Erinnerung: In dem Papier fordern die 2HM-Gutachter eine drastische Absenkung des Fixhonorars um mehr als 2 Euro, sodass den Apotheken pro Jahr rein rechnerisch im Durchschnitt etwa 40.000 Euro fehlen würden.

In der Antragsberatung beim DAT spielte das Gutachten übrigens auch eine Rolle. Mit großer Mehrheit beschlossen die Delegierten der Hauptversammlung, den GKV-Spitzenverband aufzufordern seine Aussagen im Positionspapier zum Apothekenmarkt zurückzunehmen. Darin hatte der Kassenverband große Teile des Honorargutachtens übernommen und zusätzlich eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes gefordert. Des Weiteren ging es um den Antrag, dass die ABDA ein Gegengutachten erstellen solle. Nach einer langen Diskussion entschieden sich die Apotheker aber dazu, den Text des Antrags zu ändern und auf das von der ABDA derzeit durchgeführte Datenpanel umzuschreiben.

Zur Erklärung: Die ABDA erhebt bei den Apothekern gerade eine Umfrage, in der es unter anderem um die wirtschaftliche Situation der Apotheken geht. ABDA-Wirtschaftsexpertin Claudia Korf erklärte beim DAT, dass ein Gegengutachten zu spät fertig werden könnte, Spahn wolle schon vorher Zahlen und Daten sehen. Ein Apotheker merkte dazu an, dass ein solches Gegengutachten das Datenpanel der ABDA neutralisieren könnte.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Gegengutachten kommt zu spät.

von Oliver Müller-Pfaff am 18.10.2018 um 12:28 Uhr

Ein Gegengutachten würde jetzt zu spät fertig, diese Aussage ist sicher korrekt. Doch wie lange liegt das Gutachten vor. Erweist es sich nun doch als Fehler, das Ganze totzuschweigen.
Jens Spahn ist ein Feind des Versandverbotes (warum nur?!). Nun baut er die Drohkulisse Honorargutachten auf und am Ende sind wir froh, wenn wir nur das Versandverbot beerdigen müssen - und es wird heißen "es hätte schlimmer kommen können".

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