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Apothekenvergütung
Landet das Honorargutachten doch im Gesundheitsausschuss?
ABDA: Datenpanel statt Gegengutachten
Interessant ist aber auch der Grund, warum die Grünen bei dem Thema nun eine erneute Offensive starten. Offiziell wollte sich niemand der beteiligten Abgeordneten zu dem Thema äußern. Dem Vernehmen nach sollen aber insbesondere die Aussage Spahns, dass über das Honorargutachten gesprochen werden müsse, für die Wiedervorlage gesorgt haben. Zur Erinnerung: In dem Papier fordern die 2HM-Gutachter eine drastische Absenkung des Fixhonorars um mehr als 2 Euro, sodass den Apotheken pro Jahr rein rechnerisch im Durchschnitt etwa 40.000 Euro fehlen würden.
In der Antragsberatung beim DAT spielte das Gutachten übrigens auch eine Rolle. Mit großer Mehrheit beschlossen die Delegierten der Hauptversammlung, den GKV-Spitzenverband aufzufordern seine Aussagen im Positionspapier zum Apothekenmarkt zurückzunehmen. Darin hatte der Kassenverband große Teile des Honorargutachtens übernommen und zusätzlich eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes gefordert. Des Weiteren ging es um den Antrag, dass die ABDA ein Gegengutachten erstellen solle. Nach einer langen Diskussion entschieden sich die Apotheker aber dazu, den Text des Antrags zu ändern und auf das von der ABDA derzeit durchgeführte Datenpanel umzuschreiben.
Zur Erklärung: Die ABDA erhebt bei den Apothekern gerade eine Umfrage, in der es unter anderem um die wirtschaftliche Situation der Apotheken geht. ABDA-Wirtschaftsexpertin Claudia Korf erklärte beim DAT, dass ein Gegengutachten zu spät fertig werden könnte, Spahn wolle schon vorher Zahlen und Daten sehen. Ein Apotheker merkte dazu an, dass ein solches Gegengutachten das Datenpanel der ABDA neutralisieren könnte.
1 Kommentar
Gegengutachten kommt zu spät.
von Oliver Müller-Pfaff am 18.10.2018 um 12:28 Uhr
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