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DAZ.online-Wahlcheck (Teil 1)
Was sagen die Parteien in Hessen zum Fremdbesitz und zur Apothekenpflicht?
Linke, FDP und AfD
Was sagen die Linken zum Themenbereich Apotheke vor Ort und Fremd- und Mehrbesitzverbot?
Linke: Die Linke hat die Präsenzapotheke immer verteidigt. Apotheken sind wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Infrastruktur. Auch die Attraktivität des ländlichen Raums zu steigern, muss auf eine wohnortnahe Apothekenpräsenz geachtet werden.
Die Aufhebung des Mehr- und Fremdbesitzverbots würde rein renditeorientierten Kapitalgesellschaften den Zugang zur Arzneimittelversorgung eröffnen. Absehbar würden lukrative Standorte aufgewertet und weniger interessante, aber oft nicht weniger versorgungswichtige Apotheken das Nachsehen haben. Zudem würden Apothekenmitarbeiter von der Geschäftsführung wohl unter starken ökonomischen Druck gesetzt werden. Eine patientenorientierte Versorgung erfordert aber auch oft, von einer Medikation abzuraten und auch für geringen Umsatz umfangreiche Beratungsleistungen zu erbringen. Das ist von Unternehmen, die primär auf ihre Quartalszahlen schauen, nicht zu erwarten. Eine weitere Lockerung des Mehr- und Fremdbesitze wird daher von der Linken abgelehnt.
Was sagen die Linken zum Themenbereich Apothekenpflicht, beispielsweise für Homöopathika?
Linke: Arzneimittel, die das Risiko von Nebenwirkungen aufweisen und/oder zur Behandlung von Erkrankungen eingesetzt werden, sollten nur in der Apotheke abgegeben werden dürfen. Das betrifft nicht nur Allopathika, sondern auch Homöopathika, die selbst bei schweren Erkrankungen eingesetzt werden. Die Gefahr, dass anerkannt wirksame Behandlungen deswegen unterlassen werden, kann nur in der Apotheke mit einer wissenschaftlich fundierten Beratung wirksam eingedämmt werden.
Was sagt die FDP zum Themenbereich Apotheke vor Ort und Fremd- und Mehrbesitzverbot?
FDP: Für uns Freie Demokraten in Hessen hat die flächendeckende, zeitunabhängige Arzneimittelversorgung sowie die qualifizierte Beratung der Patientinnen und Patienten oberste Priorität. Wir bekennen uns zu der Schlüsselstellung, die inhabergeführte öffentliche Apotheken nach ihrem gesetzlichen Auftrag einnehmen.
Bereits heute darf jeder Apotheker bis zu drei weitere Filialapotheken betreiben. Sofern die Freiberuflichkeit des Apothekers nicht durch ökonomische Eingriffe eingeschränkt wird, ist auch eine Lockerung des Fremdbesitzverbotes denkbar. Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass jede Apotheke von einem freiberuflich tätigen Apotheker geführt wird, der seine heilberufliche Tätigkeit frei von rein wirtschaftlichen Interessen Dritter zum Wohle der Menschen ausüben kann.
Was sagt die FDP zum Themenbereich Apothekenpflicht, beispielsweise für Homöopathika?
FDP: Die Apothekenpflicht von Arzneimitteln ist insofern als positiv zu bewerten, als dass mit ihr eine qualifizierte pharmazeutische Beratung zum Einsatz der Arzneimittel einhergeht. Würden homöopathische Arzneimittel apothekenpflichtig werden, könnte dies in der Öffentlichkeit zum Irrglauben führen, homöopathische Arzneimittel hätten eine pharmakologische Wirkung. Deshalb werden wir prüfen, ob homöopathische Arzneimittel aus der Apothekenpflicht zu entlassen sind. Der Patientenschutz hat für uns oberste Priorität.
Was sagt die AfD zum Themenbereich Apotheke vor Ort und Fremd- und Mehrbesitzverbot?
AfD: Gar nichts. Die AfD teilte mit, dass man sich mit dieser „spezifischen Materie“ bislang nicht befasst habe.
Was sagt die AfD zum Themenbereich Apothekenpflicht, beispielsweise für Homöopathika?
siehe oben
1 Kommentar
Qaudatur des Kreises
von G. Wagner am 23.10.2018 um 18:16 Uhr
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