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Gesundheitspolitische Folgen des Brexits
FDP sorgt sich um britische Versandapotheken
Der Brexit wird die Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht beeinträchtigen. Davon geht die Bundesregierung derzeit aus, wie die Antwort auf eine aktuelle Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zeigt. Zwar dürften künftig britische Versandapotheken nicht mehr nach Deutschland liefern – doch relevante Auswirkungen für die Verbraucher hierzulande dürfte das nicht haben.
Die FDP-Fraktion im Bundestag zeigt sich besorgt um die Folgen des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union – zumal nach wie vor nicht klar ist, wie geordnet dieser stattfinden wird. In den vergangenen Wochen stellte sie zahlreiche Kleine Anfragen an die Bundesregierung, die sich darum ranken, wie diese den nahenden Brexit für verschiedene Politikbereiche wertet und wie sie sich auf einen möglicherweisen ungeordneten Brexit vorbereitet.
Auch die Gesundheitspolitik ließen die Liberalen nicht aus. In dieser Kleinen Anfrage (19/4403) stellten sie kürzlich konkrete Fragen zum Arzneimittelmarkt. Dabei zeigen sich die FDP-Abgeordneten gewissermaßen besorgt um den Arzneimittelversandhandel, und zwar um den britischen. So wollten sie wissen, welche Folgen der Brexit auf Versandapotheken mit Sitz in Großbritannien haben wird – werden sie ihr Geschäftsmodell auch ausüben können? Und welche Folgen haben deutsche Verbraucher hier zu erwarten? Schließlich ist das Vereinigte Königreich eines der Länder, in dem für den Versandhandel und den Internethandel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen – weshalb es auch auf der sogenannten Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums steht (neben den Niederlanden, Island, Schweden und Tschechien). Zudem fragten die Liberalen, wie es um die künftige Geltung zentraler Arzneimittelzulassungen im Vereinigten Königreich steht und ob die Bundesregierung die Gefahr sieht, dass es durch den Brexit zu gravierenden Beeinträchtigungen bestehender Arzneimittel-Lieferketten kommen könnte.
In der nun vorliegenden Antwort geht der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Thomas Gebhardt (CDU) zunächst auf mehreren Seiten auf die Brexit-Verhandlungen im Allgemeinen ein. Ebenso darauf, in welcher Weise die Bundesregierung bei ihren Gesetzgebungsverfahren den Ausgang des Brexit berücksichtigt und wo es offizielle Informationen rund um den Brexit gibt – im Gesundheitsbereich etwa beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA).
Keine Hinweise auf unüberbrückbare Versorgungsprobleme
Sodann wendet sich Gebhard den konkreten Fragen zu. Zum Thema britische Versandapotheken schreibt er:
Sofern keine entsprechenden Vereinbarungen im Rahmen der Brexitverhandlungen geschlossen werden, wird ein Versand von Arzneimitteln durch im Vereinigten Königreich ansässige Versandapotheken nach Deutschland nicht mehr zulässig sein. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Versandapotheken mit Sitz im Vereinigten Königreich Arzneimittel nach Deutschland versenden. Relevante Auswirkungen auf die Versorgungssituation der Verbraucher in Deutschland infolge der Einstellung der Vertriebstätigkeit der Versandapotheken im Vereinigten Königreich nach Deutschland werden nicht gesehen“.
Zentrale Zulassungen verlieren Gültigkeit für UK
Was die zentralen Zulassungen für Arzneimittel betrifft, so heißt es in der Antwort, dass diese von der Europäischen Kommission erteilten Zulassungen nur EU-weit gültig sind. Bei einem Austritt ohne Abkommen würden sie daher im Vereinigten Königreich ihre Geltung verlieren. Es läge dann im Verantwortungsbereich des Vereinigten Königreichs, entsprechende Regelungen zu schaffen, die die weitere Gültigkeit zentraler Zulassungen sicherstellen. Vorbild könnte hier die Schweiz sein.
Auch als sogenannter Reference Member State (RMS) in dezentralen Zulassungsverfahren komme das Vereinigte Königreich, wenn es nicht mehr der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, nicht mehr in Betracht. Entsprechend müsse die RMS-Funktion auf andere EU-Mitgliedstaaten übertragen werden. Eine solche Übertragung sei bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich und die Bundesregierung bereite sich auch auf den damit möglicherweise einhergehenden Mehraufwand für die deutschen Arzneimittelzulassungsbehörden vor, schreibt Gebhardt. Die EMA habe überdies bereits Co/Rapporteurschaften für zentrale Arzneimittelzulassungen auf andere Mitgliedstaaten verteilt.
FDP: Mangelndes Problembewusstsein
Was die von der FDP erfragten Gefahren für die Arzneimittelversorgung betrifft, so schreibt der Staatssekretär: „Derzeit gibt es keine konkreten Hinweise darauf, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union in Deutschland zu unüberbrückbaren Problemen in der Versorgung mit Arzneimitteln führen wird.“
Für die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christine Aschenberg-Dugnus ist die Antwort der Bundesregierung „ein Beleg für mangelndes Problembewusstsein“. Auch sechs Monate vor dem Brexit, gebe es laut Regierung keine konkreten Hinweise darauf, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU in Deutschland zu Problemen in der Arzneimittelversorgung führen würde. „Warnungen, etwa der europäischen Arzneimittelagentur, werden dabei anscheinend ausgeblendet“, so Aschenberg-Dugnus. „Was wir jetzt brauchen sind keine schwammigen Antworten, sondern einen konkreten Masterplan über ein zu erwartendes Austrittsszenario."
2 Kommentare
Die Fürsorger
von Sven Larisch am 25.10.2018 um 10:01 Uhr
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schön
von Karl Friedrich Müller am 24.10.2018 um 13:14 Uhr
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