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Großbritannien zieht nach
Cannabis zu medizinischen Zwecken jetzt auch in UK
Verordnung nur durch bestimmte Fachärzte
Das neue Gesetz macht keine Einschränkungen, bei welchen Erkrankungen Cannabis-Zubereitungen verordnet werden dürfen, und die Ärzte brauchen hierfür auch keine Zustimmung eines Expertengremiums einzuholen, so wie es bislang in einer Interimsphase der Fall war. Sie dürfen allerdings nicht von Allgemeinmedizinern, sondern nur von bestimmten Fachärzten verschrieben werden. Entscheidungen über die Verordnung müssen von Fall zu Fall getroffen werden, und eine Verordnung kommt nur in Frage bei einem ungedeckten medizinischen Bedarf gibt, für den keine zugelassenen Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Der nun erfolgte Schritt sei keineswegs ein Wegbereiter für die Liberalisierung von Cannabis zu Genusszwecken, stellte Javid klar. Die Strafen für die unerlaubte Abgabe und den Besitz blieben unverändert in Kraft.
Leitlinien für die Ärzte
Der national Health Service (NHS) England, der britische Verband für pädiatrische Neurologie und das Royal College of Physicians werden nun für die Ärzte entsprechende Anleitungen zur Verordnung erstellen. Außerdem wurde das National Institute for Health and Care Excellence (NICE) damit beauftragt, auf längere Sicht eine Leitlinie herauszubringen Diese wird auf der Webseite des NICE bereits angekündigt. Sie soll in etwa einem Jahr veröffentlicht werden.
Apotheker sagen Unterstützung zu
Die britischen Apotheker hatten sich im Juni dieses Jahres in einem Schreiben an das Innenministerium ausdrücklich hinter das Vorhaben gestellt. „Über diese Nachricht werden sich Patienten mit schweren Erkrankungen sicher freuen“, sagte der Präsident der Royal Pharmaceutical Society (RPS) Ashok Soni. „Wir werden mit dem NHS zusammenarbeiten, um die Ärzte dabei zu unterstützen, dass sie die richtigen Therapientscheidungen treffen. Die Apotheker befinden sich an vorderster Front bei der Abgabe und können die Patienten mit ihrem Rat dabei helfen, sich selbst in ihren Behandlungsplan mit einzubringen.“
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