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Loder: „Folgen standespolitischer Zurückhaltung“
Derzeit übernehmen in Kanada die Cannabisproduzenten typische pharmazeutische Aufgaben – und zwar die Beratung über und die Abgabe von Medizinalhanf. Zum Nachteil für die Patientensicherheit, findet Apotheker Tobias Loder aus Hürth, der ebenfalls an dem Expertenmeeting teilgenommen hatte. „Der Altersdurchschnitt der Verwender von medizinischem Cannabis liegt bei über 65 Jahren. Diese Patientengruppe wünscht sich sehnlichst einen lokalen, erreichbaren Ansprechpartner, denn niemand kann sie dazu zum Beispiel beraten, wie sich Cannabis mit der bereits bestehenden Medikation verträgt. Inzwischen bedauern dies nicht nur die Apotheker selbst, sondern auch führende Mediziner in Kanada“, kommentiert der Inhaber der Lux-Apotheke gegenüber DAZ.online.
Loder zieht außerdem Parallelen zur deutschen Standespolitik: „Dieses Beispiel zeigt mir deutlich, welche negativen Folgen standespolitische Zurückhaltung haben kann. Daran sollten wir in Deutschland denken, wenn es in Zukunft um die Legalisierung des Freizeitkonsums geht, zumal ein Freizeitkonsum mit fortschreitendem Alter schnell in eine medizinisch begründete Nutzung übergehen kann. Wer, wenn nicht die Apotheke, sollte hier die Gesellschaft begleiten?“
Wayland: Apotheken als künftige Zielgruppe
Ob in Kanada die Situation so bleibt, ist noch offen. Der kanadische Cannabishersteller Wayland, der sowohl für die Freizeitanwendung als auch für den medizinischen Gebrauch produziert, ist überzeugt, dass Medizinalhanf in Kanada künftig über Apotheken dispensiert wird. Danach richtet das Unternehmen seine Marketingmaßnahmen aus und entwickelt ein mehrstufiges Online-Seminar zur Fortbildung von Pharmazeuten, das in Zukunft auch in weiteren Ländern ausgerollt werden soll. Ob beziehungsweise wann diese Programme auch an den deutschen Markt angepasst werden, steht noch nicht fest, hieß es in Kanada.
Außerdem plant der kanadische Cannabisproduzent „Patient Support Programme“ einzuführen, wenn sich Patienten in der Apotheke auch unabhängig vom Warenbezug beraten lassen wollen. Ist ein Patient registriert, erhält er einen Beratungsgutschein und kann sich in der Apotheke beraten lassen. Die Apotheke erhält für die erbrachte Leistung ein Beratungshonorar von der Firma.
1 Kommentar
Cannabis
von Ratatosk am 02.11.2018 um 15:22 Uhr
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