Dr. Ilse Zündorf akademische Oberrätin am Institut für Pharmazeutische Biologie an der Goethe-Universität Frankfurt. tätig.
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Gastkommentar
Wo liegt die Zukunft der Pharmazie?
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Universität und Berufsstand zum Wohle der gesamten Pharmazie
Anlass für den aktuellen DAZ-medialen Rummel um das Fach Klinische Pharmazie ist die offenbar nicht erfolgte Besetzung der Ende 2017 ausgeschriebenen W3-Professur für Klinische Pharmazie an der LMU München. Ein derartiges Verfahren wird in der Regel von einer Berufungskommission durchgeführt, die aus Mitgliedern verschiedener Statusgruppen der Universität, also Professoren/innen (interne und externe), wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen und Studenten/innen sowie in beratender Funktion Gleichstellungsbeauftragte und evtl. Personalrat besteht. Ein/e Senatsberichterstatter/in begleitet üblicherweise das Verfahren und achtet auf das regelkonforme Vorgehen. Aus der Zahl der Bewerber werden diejenigen ausgewählt und zum Vorstellungsvortrag und -gespräch eingeladen, die – von der Schriftform – für die Stelle am geeignetsten erscheinen. Aus eigenen, reichhaltigen Erfahrungen nimmt es eine Berufungskommission nicht auf die leichte Schulter, die/den geeigneten Kandidatin/en auf Herz und Nieren zu prüfen, sondern wägt sehr genau die verschiedenen Aspekte ab. Wenn dann doch die finale Entscheidung getroffen werden muss, dass unter den zunächst ausgewählten niemand als ausreichend qualifiziert betrachtet wird, war das sicherlich ein äußerst schwieriger Prozess, der ja letztlich auch das eigene Scheitern offenbart, was niemand leichtfertig geschehen lässt. Wie das Münchner Verfahren genau abgelaufen ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
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Forderung der Delegierten ist Stein des Anstoßes
Stein des Anstoßes für unseren Kommentar ist vielmehr, was laut DAZ.online in einem Antrag von Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer an den Vorstand gefordert wird: Die Delegierten wollen zum Beispiel explizit wissen, wer die Mitglieder des Berufungsausschusses waren, wie viele Kandidaten sich für den Lehrstuhl beworben haben und ob es richtig sei, dass alle Bewerber für ungenügend qualifiziert erachtet wurden. Für außenstehende universitäre Betrachter klingen diese Forderungen doch recht befremdlich: Die Mitglieder der Berufungskommission sollen nicht nur Rechenschaft ablegen, sondern vor allem vertrauliche Informationen weitergeben. Ob sich die Delegierten (wir kennen sie nicht persönlich) eine entsprechende Einmischung pharmazeutischer Hochschullehrer in ihre Belange erlauben würden? Sicher nicht, und das ist auch richtig so. Universitäten sind autonom, Forschung und Lehre sind frei. Und ebenso autonom sind die Apothekerkammern in ihren Aufgabenbereichen. Die Autoren dieses Kommentars wünschen sich zum Wohle der gesamten Pharmazie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Universität und Berufsstand.
Prof. Dr. Robert Fürst ist Professor für Pharmazeutische Biologie an der Goethe-Universität Frankfurt.
Prof. Dr. Dieter Steinhilber ist ebenfalls in Frankfurt tätig als Professor für Pharmazeutische Chemie.
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